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19.10.2012
Causa Graf
Wiener Handelsgericht weist Antrag Meschars ab
Martin Graf (© APA)
Gertrud Meschar (© APA)
Das Gericht gesteht Zanger zufolge zwar ein, dass die Erwartungen der Stifterin nicht in dem von ihr erwarteten Ausmaß erfüllt worden seien, sei jedoch der Meinung, dass der Stiftungszweck durch die Vermögensgebahrung des Stiftungsvorstandes nicht gefährdet sei.
Graf bereits zurückgezogen
Die Reduzierung des seinerzeit vorhandenen festverzinslichen Wertpapierdepots sei retrospektiv betrachtet kritisch zu sehen. Weiters habe der Stiftungsvorstand auch Risikobeteiligungen in Kauf genommen, "die sich nach anfänglichen Dividendenzuschüssen jedenfalls als wertlos erwiesen". Das Gericht meinte dennoch, dass diese Form der Veranlagung zum damaligen Zeitpunkt der Anschaffung nicht ungewöhnlich gewesen sei und sich das effektive Risikopotenzial erst in den Folgejahren gezeigt habe.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb jener Liegenschaftsanteile, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist, sprach das Gericht zwar von einer „optischen Schieflage“, geht aber nicht davon aus, dass der Kauf zum Nachteil der Stiftung getätigt wurde.
Graf hatte sich bereits im Juni aus dem Vorstand der Stiftung zurückgezogen, die Vorwürfe wies er stets zurück.
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