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30.08.2010

Ex-Hypo-Boss Kulterer bleibt in U-Haft

Das Landesgericht Klagenfurt hat heute die U-Haft für Wolfgang Kulterer verlängert. Die Haftgründe - Flucht-, Tatbegehungs- und Verdunkelungs-Gefahr - bleiben nach Ansicht der Justiz aufrecht.

Ein Enthaftungsantrag - eingebracht von Kulterers Anwalt - wurde abgelehnt. Um elf Uhr trat der ehemalige Hypo-Boss vor Untersuchungsrichter Josef Testin. 45 Minuten später war die Haftprüfungsverhandlung vorbei.

Der Richter folgte damit der Argumentation der Anklage. Kulterer wird von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Vergabe von ungesicherten Krediten in Millionenhöhe - unter anderem für die Fluglinie Styrian Spirit - vorgeworfen.

Rechtsmittel
"Es wurden die selben Haftgründe angenommen wie bei der Verhängung der Untersuchungshaft. Seitens Herrn Dr. Kulterer und seines Verteidigers wurde Bedenkzeit erbeten. Das heißt, dass binnen drei Tagen - ab der Verkündung dieses Beschlusses - die Möglichkeit besteht, das Rechtsmittel der Beschwerde anzumelden und auszuführen (beim Oberlandesgericht Graz; Anm.)", lautet die Begründung des Richters.


"Ein Wahnsinn"
Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker ortet einen "Justizskandal". "Ich habe vorgebracht, dass es keine neuen Ergebnisse und Beweise gibt. Die Staatsanwaltschaft hat de facto auch keine neuen Erkenntnisse gewonnen - weder aus den Hausdurchsuchungen, noch aus den bisherigen Ermittlungen. Dennoch hat sich der Untersuchungsrichter den Ausführungen des Staatsanwaltes angeschlossen und die U-Haft verlängert. Ich bin enttäuscht und halte das für einen Wahnsinn", so Lanker gegenüber dem ORF.

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