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06.05.2011

Rettungsgasse ab 2012: 4 Minuten, die Leben retten

Ab 2012 müssen die Autofahrer auf Österreichs Straßen eine Rettungsgasse bilden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn heranbraust. Wer nicht Platz macht, könnte bis zu 2180 Euro Strafe zahlen.

Was ist eine Rettungsgasse: Wenn es sich staut und Rettung, Polizei oder Feuerwehr müssen schnellstens zu einem Notfall, sind die Autofahrer angewiesen, jeweils links oder rechts an den Straßenrand zu fahren - damit in der Mitte die Einsatzfahrzeuge Platz für eine freie Durchfahrt haben. In Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien hat sich die Rettungsgasse bereits bewährt.

"Untersuchungen von Einsatzorganisationen haben gezeigt, dass mithilfe einer Rettungsgasse die Helfer im Durchschnitt um vier Minuten schneller zur Stelle sind. Und gerade in der Unfallerstversorgung zählt jede Sekunde", erklärt Verkehrsministerin Doris Bures. Das Verkehrsministerium hat sich nun mit den Rettungsorganisationen, den Feuerwehren, der Polizei sowie der ASFINAG geeinigt, dass es die Rettungsgasse ab dem nächsten Jahr auch in Österreich geben soll.

Der dafür noch notwendige Gesetzesentwurf mit der Änderung in der Straßenverkehrsordnung befindet sich bereits in Begutachtung. Damit die Regelung ab 1. Jänner 2012 in Kraft tritt, soll der Beschluss im Ministerrat und dann im Parlament noch vor diesem Sommer erfolgen. In diesem Entwurf ist auch ein Strafrahmen festgelegt, falls ein Einsatzfahrzeug behindert werden sollte und dieser bewegt sich von 72 bis 2180 Euro.


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1 Kommentar von unseren Lesern

0

knox63 (9)
08.05.2011 20:18

unsere Sorgen im Ländle
was soll das ?
es funktioniert ja auch ohne Gesetz gut; wenn ich als Lenker eines Einsatzfahrzeuges blockiert werde, dann von rücksichtlosen Lenkern mit Handy am Ohr, oder Lenkern, die gar keinen Verkehrsüberblick mehr haben.

und was soll das Gesetz dran ändern ?
die Vernunft sollte wieder in den Vordergrund rücken, nicht zig neuen Gesetze.

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