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06.10.2011
Begründung veröffentlicht
Darum wurde Scheuch verurteilt
Uwe Scheuch wird Amtsmissbrauch in der "Part of the game"-Affäre vorgeworfen (© Gert Eggenberger/www.picturedesk.com)
Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen FPK-Chef Uwe Scheuch wurde nun die Begründung des Landesgerichts Klagenfurt publik. Mit der Forderung nach einer Parteispende in der "Part of the game"-Affäre sei der Tatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt.
18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt, lautete das noch nicht rechtskräftige Urteil, das am Landesgericht Klagenfurt gefällt wurde. Scheuch soll angedeutet haben, dass er einem russischen Investor als Gegenleistung für eine Parteispende dabei helfen wolle, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Wie in der nun veröffentlichten schriftlichen Begründung sieht das Gericht damit den Tatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt. "Der Amtsmissbrauch wurde vom Richter mehrfach juristisch angenommen", erklärte der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt gegenüber dem ORF. Scheuch sei als Landeshauptmann-Stellvertreter zu dem Gespräch über dem russischen Investor offiziell beauftragt worden. Scheuch habe als direkter Vertreter des Landeshauptmannes gehandelt, so Reiter. Zudem hätte sich Scheuch sehr wohl für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft einsetzen können.
Nun ist Scheuch-Anwalt Dieter Böhmdorfer am Zug. Er hat nun Zeit für seine schriftliche Stellungnahme, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde. Zur schriftlichen Begründung gab er keinen Kommentar ab. Scheuch selbst beteuert seine Unschuld, wie er auch in einem Brief an die Kärntner deutlich machte. Zurücktreten möchte er nicht.
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1 Kommentar von unseren Lesern
Der_Sternenb... (305)
06.10.2011 11:19
Das sagt Wiki zu Amtsmissbrauch
Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB), umgangssprachlich "Amtsmissbrauch" genannt.
Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts (§ 303 StGB)
Geschenkannahme durch Beamte (§ 304 StGB), leitende Angestellte eines öffentlichen Unternehmens (§ 305 StGB), Sachverständige (§ 306 StGB), Mitarbeiter und sachverständige Berater' (§306 StGB)
Bestechung (§ 307 StGB), gemeinhin als jenes Delikt bekannt, unter welchem man landläufig "Korruption" versteht
Verbotene Intervention ( § 308 StGB)
Öffentliche Unternehmen; leitende Angestellte (§ 309 StGB), Begriffsdefinitionen
Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB)
Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB)
Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung (§ 313 StGB)
Sehr interessant, aber ohne jetzt explizit Namen nennen zu wollen (es gibt auch hier die Unschuldsvermutung - *hihi*) könnte man da viel viel mehr Politiker belangen.
Ich frage mich nur, warum Lobbyisten nicht hier runter fallen??
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