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03.03.2012

Kampf gegen Korruption

Wer sich "anfüttern" lässt, soll 5 Jahre in Haft

Korruption Geschenkannahme

Alle Geschenke über 100 Euro sind ab sofort strafbar (© Fotolia )

Justizministerin Beatrix Karl hat am Freitag ihren neuesten Vorschlag zum überarbeiteten Korruptionsstrafrecht an SPÖ und ÖVP übermittelt. Bestechung, Vorteilsannahme und -gewährung soll für alle Beamten, Abgeordneten, Regierungsmitglieder und Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen voll strafbar werden. Auch "Anfüttern", also "vorsorgliche" Bestechung für "mögliche Amtsgeschäfte" wäre dann endlich wieder verboten. Ausnahme: Wenn die "Geschenke" weniger als 100 Euro kosten.

Beatrix Karl

Justizministerin Beatrix Karl leitete ihren Vorschlag an die Parteiklubs von SPÖ und ÖVP weiter (© Lisi Niesner / Reuters)

Das Justizministerium verweist auf die Vorgaben der UN-Konvention und die Konvention des Europarates gegen Korruption sowie die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), die die geltende Regelung nicht völlig erfüllt. Mit dem Vorschlag für ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 sollen die vor allem mit der Novelle 2009 entstandenen "Lücken" geschlossen werden.

Außerdem würden erstmals umfassend auch die Abgeordneten dem Korruptionsstrafrecht unterworfen. Denn bei Mandataren inländischer Parlamente (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, Gemeinderat) war bisher - anders als bei EU-Abgeordneten - nur Stimmenkauf bzw. -verkauf strafbar. Das Justizministerium schlägt vor, "aktive und passive Bestechung inländischer Abgeordneter in vollem Umfang, wie bei allen anderen Amtsträgern, strafbar" zu machen.

Geschenke unter 100 Euro wären aber erlaubt - etwa Essens- oder Getränkeeinladungen. Auch beim Strafmaß sind Vorschläge im Entwurf enthalten: Als Strafen sind beim Anfüttern bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen, ab einem Vorteil von 50.000 Euro sind es bis zu fünf Jahre Haft.

Wie ist Ihre Meinung? Ist die hohe Strafe für das "Anfüttern" angemessen oder geht der Kampf gegen die Korruption einen Schritt zu weit?
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