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03.03.2012
Kampf gegen Korruption
Wer sich "anfüttern" lässt, soll 5 Jahre in Haft
Alle Geschenke über 100 Euro sind ab sofort strafbar (© Fotolia )
Justizministerin Beatrix Karl leitete ihren Vorschlag an die Parteiklubs von SPÖ und ÖVP weiter (© Lisi Niesner / Reuters)
Außerdem würden erstmals umfassend auch die Abgeordneten dem Korruptionsstrafrecht unterworfen. Denn bei Mandataren inländischer Parlamente (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, Gemeinderat) war bisher - anders als bei EU-Abgeordneten - nur Stimmenkauf bzw. -verkauf strafbar. Das Justizministerium schlägt vor, "aktive und passive Bestechung inländischer Abgeordneter in vollem Umfang, wie bei allen anderen Amtsträgern, strafbar" zu machen.
Geschenke unter 100 Euro wären aber erlaubt - etwa Essens- oder Getränkeeinladungen. Auch beim Strafmaß sind Vorschläge im Entwurf enthalten: Als Strafen sind beim Anfüttern bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen, ab einem Vorteil von 50.000 Euro sind es bis zu fünf Jahre Haft.
Wie ist Ihre Meinung? Ist die hohe Strafe für das "Anfüttern" angemessen oder geht der Kampf gegen die Korruption einen Schritt zu weit?
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