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02.07.2012

3000 $ Strafe!

Wiener gewinnt Prozess gegen UNO-General

Walter Gehr

Walter Gehr verklagte UNO-Chef Ban Ki-Moon (© Hertel)

Der kleine David gegen den großen Goliath: Am 27. Juni verurteilte ein UNO-Tribunal in Genf den eigenen Chef. Generalsekretär Ban Ki-Moon muss dem Wiener Juristen Walter Gehr 3000 US-Dollar Schadenersatz zahlen, so das Urteil.

Ban Ki-Moon

UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon (© UN Photo)

Gehr hatte als Mitarbeiter der in Wien ansässigen UNO-Behörde für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) Unregelmäßigkeiten aufgedeckt. Daraufhin wurde der Korruptionsjäger gemobbt. Die UNODC warf Gehr vor, die Beziehungen zur niederländischen Regierung zu stören. Die Botschaft bestätigte schriftlich, dass die Vorwürfe erfunden seien.

Gehr wandte sich an Ban Ki-Moon. Dieser ignorierte die Beschwerden 13 Monate lang. Für Richter Thomas Laker ein Vertoß gegen Korruptions-Regeln der UNO. Der Generalsekretär hat nun rund ein Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Spätestens Ende August wären 3000 US-Dollar fällig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Erich Nuler
 

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