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04.07.2012
"No, Na, Net"
Uwe Scheuch steht erneut vor Gericht
Uwe Scheuch steht erneut wegen der "Part of the game"-Geschichte vor Gericht. (© APA)
+++ Zeuge belastet Scheuch schwer +++
+++ Strache nimmt Scheuch in Schutz +++
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Scheuch Geschenkannahme durch Amtsträger vor, er habe 2009 über einen Mittelsmann von einem potenziellen russischen Investor eine Parteispende im Austausch gegen eine Staatsbürgerschaft gefordert. Scheuch bekannte sich weiter "nicht schuldig".
Wieder Weg durch die Instanzen?
Der FPK-Politiker war in dem Fall bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Graz aufgehoben, die steirischen Richter orteten nämlich einen Verstoß gegen das sogenannte "Überraschungsverbot".
Wie der neu aufgerollte Prozess ausgehen wird, war von Beobachtern nur schwer abzusehen. Fix scheint nur, dass das Verfahren auf jeden Fall wieder in die zweite Instanz - also ans OLG Graz - wandern wird. Und selbst dort ist noch nicht unbeding Schluss. Erstens könnte Graz das Verfahren wieder nach Klagenfurt zurückverweisen. Und Zweitens ist gegen ein OLG-Urteil noch immer ein "außerordentliches Rechtsmittel" möglich, was bedeuten würde, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) die letztgültige Entscheidung zu treffen hätte.
Spannend bleibt bis zum Schluss die Frage, ob Scheuch zwangsweise sein Amt als Landeshauptmannstellvertreter verlieren wird. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über 12 Monaten würde nämlich den automatischen Amtsverlust bedeuten. Dazu müsste das Urteil allerdings erst rechtskräftig werden, was aber noch dauern kann. Scheuch hatte bisher immer betont, dass er vor der Rechtskraft eine Urteils nicht bereit ist, politische Konsequenzen zu ziehen.
Scheuch-"Fans" erwartet
Wie schon beim Prozess im Sommer 2011, werden auch am Freitag wieder zahlreiche FPK-Anhänger als "Fanclub" im Schwurgerichtssaal erwartet. Im Vorjahr war die Situation direkt und an den Tagen nach der Urteilsverkündung beinahe eskaliert. Richter Christian Liebhauser-Karl wurde mehr oder weniger unverhohlen beschimpft, als negativen "Höhepunkt" verfluchte der Chauffeur Scheuchs den Juristen via Leserbrief.
Mit solchen Szenen ist heuer weniger zu rechnen. Scheuch hatte seinen Funktionären schon im Vorfeld untersagt, Emotionen zu schüren und gab selbst keinen Kommentar zum Verfahren ab. Wie sich die Situation nach dem Urteilsspruch entwickeln wird, wird maßgeblich davon abhängen, wie sich Scheuch verhalten wird. Im Vorjahr war er mit zornesrotem Kopf aus dem Schwurgerichtssaal geflüchtet und mit seinem Dienstwagen davongebraust.
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