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14.07.2012

Bei Verurteilung

Einigung über schärfere Regeln für Amtsverlust

Russen eine Staatsbürgerschaft versprochen

Im Falle einer Verurteilung sollen Politiker wie Uwe Scheuch automatisch ihr Amt verlieren (© APA)

Politiker sollen im Falle ihrer Verurteilung zur einer unbedingten Haftstrafe automatisch ihr Amt verlieren. Das sei gemeinsamer Standpunkt von SPÖ und ÖVP, sagte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am Samstag in Ö1.

Cap zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Regeln für den Amtsverlust von Politikern im Falle von gerichtlichen Verurteilungen nach dem Sommer beschlossen werden. Sein ÖVP-Kollege Karlheinz Kopf hatte am Freitag bereits ebenfalls dafür plädiert, dass bei einem Vorsatzdelikt ein automatischer Amtsverlust die Folge sein sollte. Derzeit liegt die Grenze für den Amtsverlust bei zwölf Monaten unbedingt.

Opposition dafür
Auch die Opposition bekräftigte am Samstag ihre Zustimmung zu schärferen Regeln. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser schlägt vor, dass bei jeder unbedingten Haftstrafe jedenfalls der Amtsverlust eintritt und bei allen bedingten Haftstrafen "ab sechs Monaten."

+++ Kärntner Politiker mehr vor Gericht als anderswo +++

Unterscheiden will er zwischen einer vorsätzlichen Tat und einer fahrlässigen, bei einem Unfall etwa wäre der Amtsverlust nicht angemessen. Aber wenn die Straftat mit der Funktion in Zusammenhang steht, bei Korruption, Amtsmissbrauch, solle auch bei geringen bedingten Haftstrafen der Verlust der Abgeordnetentätigkeit eintreten.

Auch der BZÖ-Abgeordnete Rainer Widmann will das Delikt berücksichtigen und fordert hartes Durchgreifen, wenn "das Amt krass missbraucht worden ist, gerade auch bei Regierungsfunktionen, wo es um Steuergeld geht, um Aufträge, um Schmiergeld". Der stellvertretende FPÖ-Chef Norbert Hofer will gleichzeitig mit den Regeln für Politiker auch das Beamtendienstrecht verschärfen, weil beide im Rahmen ihrer Tätigkeit Verantwortung für die öffentliche Hand haben.

"Verhöhnung" von FPÖ und BZÖ
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sieht in den Aussagen von FPÖ und BZÖ eine "beispiellose Heuchelei" und eine "Verhöhnung der Öffentlichkeit". In einer Aussendung meinte er, dass diese beiden Parteien zuerst Martin Graf und Uwe Scheuch bzw. Peter Westenthaler und Stefan Petzner zum Rücktritt bewegen müssten, erst danach hätten sie den moralischen Anspruch sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler schlägt in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Format für Politiker in Anlehnung an das Beamtendienst die Möglichkeit einer Suspendierung vor Einleitung eines Verfahrens vor. Bei Beamten trifft die Entscheidung darüber ein unabhängiger Disziplinarrat, ähnliche Gremien kann sich Fiedler nach verfassungsrechtlicher Prüfung auch in den Vertretungskörpern von Regierung und Parlament vorstellen.

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