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18.08.2012
Befangenheit
Scheuchs "Kröte"-Verfahren abgewiesen
Der Verfahrensbeginn gegen Scheuch verzögert sich (© APA)
Kurt Scheuch wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Richter Liebhauser-Karl als "Kröte" bezeichnet zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen Scheuch bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe. Nach Kropfs Nein wandert der Akt nun zu Richterin Margot Wenger. Wenn auch sie sich für befangen erklärt, macht der Fall unter allen 19 Bezirksrichtern die Runde.
Scheuch dementiert Kröten-Sager
Das könne sich bis Mitte September ziehen. Sollten alle den Fall ablehnen, wird Scheuchs Verfahren vom Befangenheitssenat des Landesgerichts einem anderen Kärntner Bezirksgericht zugeteilt. Wenn sich auch an den übrigen Kärntner Gerichten kein Richter findet, muss das Oberlandesgericht Graz sich auf die Suche begeben.
Scheuch selbst wurde zuletzt in der ZiB 2 am Donnerstag mit dem Fall konfrontiert. Er bestätigte, aber dementierte auch nicht, den Richter als "Kröte" bezeichnet zu haben. Stattdessen sagte er, dass das Urteil Liebhauser-Karls vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde und dass das neue erstinstanzliche Urteil, das Richterin Michaela Sanin im Juli gesprochen hatte, "klar" besage, dass Liebhauser-Karl "ein völliges Fehlurteil" gesprochen habe.
+++HC Strache widerspricht sich selbst und befürwortet FPK-Blockade+++
Scheuch will Neuwahlen an ESM-Befragung koppeln
Am Samstag hat Kurt Scheuch dann vorgeschlagen, die Kärntner beim von seiner Partei gewünschten Neuwahltermin am 3. März 2013 auch gleich zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu befragen. In einer Aussendung kündigte Scheuch außerdem an, Kärnten zum "Zentrum des Widerstands" gegen die Euro-Rettung, die er als "Verrat an Österreich" bezeichnete, zu machen.
Die FPK hat es schon mehrfach zur Bedingung für Neuwahlen gemacht, dass durch die Kärntner Landesregierung zuvor eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zum ESM eingebracht wird. Nach den derzeitigen Verhältnissen in der Regierung hält die FPK mit vier von sieben Mitgliedern die absolute Mehrheit und kann Regierungsbeschlüsse im Alleingang fassen. Um eine Klage einzureichen, muss ein Gesetz allerdings zuvor kundgemacht werden, was im Fall des ESM noch nicht geschehen ist.
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