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24.08.2012
Nach Aufregung
Karl will Fußfessel-Urteil für Vergewaltiger prüfen
Justizministerin Beatrix Karl (© APA)
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz, dass der 51 Jahre alte rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger aus Salzburg keinen Tag ins Gefängnis muss, sondern seine Strafe mit einer Fußfessel verbüßen darf, sorgte in den vergangenen Tagen für Empörung.
Deshalb kündigte Justizministerin Karl die Überprüfung an. In der „ZIB 2“ verwies die Politikerin auf den Rechtsstaat. Sie könne das Urteil eines unabhängigen Richters nicht abändern: „Aber was ich tun kann - und das tue ich auch - ist, dass ich die Entscheidung der Vollzugskammer beim Verwaltungsgerichtshof anfechte. Weil mir ist es einfach wichtig, dass die Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof noch einmal überprüft wird.“
Keine generelle Regelung
Skeptisch zeigte sich Justizministerin Karl gegenüber der Forderungen, Sexualstraftäter von der Fußfessel generell auszunehmen. Eine derartige Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei nicht verfassungskonform.
Sie verwies darauf, dass das Modell der Fußfessel zur Zeit evaluiert werde: „Ich erwarte mir hier, dass von den externen Experten im Rahmen der Evaluierung Vorschläge kommen, wie wir zum Beispiel die Opfer stärker einbinden können. Da sind in der Diskussion ja einige gute Vorschläge auf den Tisch gelegt worden - zum Beispiel könnte das ein Anhörungsrecht für Opfer sein. Und dann möchte ich diese Vorschläge auch auf parlamentarischer Ebene diskutieren.“
Ein Ergebnis der Prüfung soll nach Aussage der Ministerin bis Herbst vorliegen.
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