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30.08.2012

Warngeräte für Opfer

Fußfessel: Moderne Modelle werden geprüft

Elektronische Fußfessel

Symbolbild (© Carsten Rehder (dpa))

Ein israelischer Hersteller stellt mit GPS-Sender versehene Geräte her. Mit diesen ist es möglich, bestimmte Orte für den Fußfessel-Träger zu "sperren". Zusätzlich könnten Opfer mit Warn-Apparaten ausgestattet werden, die Alarm schlagen, sobald ihnen die Täter zu nahe kommen. Opfern könnte in Zukunft auch mehr Mitspracherecht über den Einsatz von Fußfesseln eingeräumt werden.

Im Zusammenhang mit der laufenden Evaluierung des elektronisch überwachten Hausarrests prüft das Justizministerium ein moderneres Fußfessel-Modell, das mit einem GPS-Sender ausgestattet ist und speziell bei der Überwachung von Sexualstraftätern einige Vorteile bieten würde. Wie Ministeriumssprecher Sven Pöllauer am Donnerstag im Gespräch mit der APA skizzierte, wäre es mit dem Gerät eines israelischen Herstellers möglich, bestimmte Orte für den Fußfessel-Träger zu "sperren".

Opferschutz durch Warn-Geräte
Sexualstraftäter könnten so von Orten, an denen sich ihre Opfer bzw. potenzielle Opfer aufhalten, ferngehalten werden, indem der Sender Alarm schlägt, sobald sich der Fußfessel-Träger beispielsweise der Wohnung oder dem Arbeitsplatz seines Opfer annähert. Zusätzlich wäre es auch technisch möglich, das Opfer mit einem Gerät auszustatten, so dass dieses gewarnt würde, sollte der Täter eine festzulegende Grenze nicht einhalten und der bzw. dem Betroffenen körperlich zu nahe kommen.

Laut Justizministerium sind derartige Modelle innerhalb von Europa bereits in Spanien und in Portugal im Einsatz. Justizministerin Beatrix Karl (V) will sich Anfang kommender Woche im Rahmen eines Besuchs bei ihrem spanischen Ressortkollegen über die Erfahrungen mit den GPS-Geräten informieren. Des weiteren denkt man im Justizministerium darüber nach, die Opfer bei der Vergabe von Fußfesseln einzubinden.

Diskussion über Mitspracherecht der Opfer
Christian Pilnacek, der für den Strafvollzug zuständige Sektionschef des Justizministeriums, kann sich vorstellen, dass Opfern von Sexualstraftaten zukünftig ein Anhörungsrecht eingeräumt bzw. Gelegenheit zur Stellungnahme geboten wird, bevor über Fußfessel-Anträge ihrer Peiniger entschieden wird. "Wir prüfen, wie man das besser machen kann", erklärte er am Donnerstag.

Das Justizministerium will allerdings "Schnellschüsse vermeiden", wie Karl-Sprecher Pöllauer betonte. Man wolle deshalb derzeit keine konkreten Äußerungen zu einzelnen Verbesserungsvorschlägen abgeben, sondern Meinungen von Experten "herausfiltern, anschauen und prüfen".

Racheakte sollen vermieden werden
Der Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, spricht sich explizit gegen die Mitwirkung von Opfern bei der Entscheidung aus, ob eine Fußfessel genehmigt wird oder nicht. "Das Strafrecht hat sich mit gutem Grund von der Verfolgung durch die Opfer hin zur Verfolgung durch den Staat entwickelt", meinte Jarosch. Das Rache-Prinzip, die  Devise "Auge um Auge, Zahn um Zahn" habe sich überholt: "Das hat es bei den alten Babyloniern gegeben. Heutzutage reagiert ausschließlich der Staat auf strafbare Handlungen. Das ist gut und umsichtig. Davon sollte der Staat nicht abweichen."

In dieselbe Kerbe schlägt eine auf Sexualstrafsachen spezialisierte Staatsanwältin: "Es ist gefährlich, wenn ein emotional belastetes Opfer ein Mitspracherecht bekommt." Ein traumatisiertes Opfer könne die Frage der für den Täter passenden Strafvollzugsform "natürlich nur aus subjektiver Sicht, aber nicht nach den objektiv zu vollziehenden Maßstäben des Gesetzes sehen", gab die Anklägerin, die namentlich nicht genannt werden wollte, zu bedenken.

apa

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