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31.08.2012
Spitzenkandidat der Roten
Abgängiger SPÖler nach Tagen im Ausland entdeckt
Burgenlands SPÖ-Klubobmann Christian Illedits verteidigt den Marzer SPÖler Dieter Weiss, der endlich wieder aufgetaucht ist (© SPÖ)
"Dort muss er der Polizei gesagt haben, er fährt jetzt am Abend heim", so Christian Illedits, SP-Klubchef und Bezirksparteivorsitzender von Mattersburg. Der Politiker sei aber nach wie vor nicht telefonisch erreichbar.
+++ Politkrimi: Wo steckt SPÖ-Kandidat aus Marz? +++
Aufregung gab es nicht nur, weil keiner wusste wo Weiss war, sondern auch, weil er scheinbar vor seinem Verschwinden dafür verantwortlich war, dass die SPÖ in Marz als einziger Gemeinde im Burgenland nicht zur Wahl am 7. Oktober antreten durfte. Es hieß, dass der Marzer Spitzenpolitiker eine Frist versäumt hätte.
Aus Sicht der SPÖ ist aber mittlerweile klar: Der Wahlvorschlag sei fristgerecht erfolgt, so Illedits. Der zuständige Oberamtmann von Marz gab laut ihm an, dass Weiss den Wahlvorschlag am Freitag um 12.45 Uhr abgegeben habe, und damit fristgerecht. Da der Vorschlag "formale Fehler" beinhaltet habe, sei er noch einmal weggeschickt worden, um diese zu bereinigen.
Zu spät abgestempelt, nicht zu spät abgegeben
Der Wahlvorschlag sei dann nach der Rückkehr des Spitzenkandidaten nicht mit 12.45 Uhr, sondern mit 13.20 Uhr abgestempelt worden. "Dies Erklärung ist mittlerweile auch eidesstattlich festgehalten", sagte Illedits. Der VP-Ortschef Gerald Hüller habe laut Kurier außerdem erklärt, er habe dem SP-Kandidaten am Freitag "gesagt, er soll schauen, dass er diesen Mangel mit der Frist bis Montagmittag beheben kann."
"Wenn das so passiert ist", sei das ganz klar ein Verstoß gegen die Burgenländische Gemeindewahlordnung, stellte Illedits fest. Nach dem derzeitigen Stand sei somit klar: "Um 12.45 Uhr hat die SPÖ Marz die Wahlliste, auch wenn möglicherweise formale Fehler vorhanden waren, im Gemeindeamt eingebracht." Die Liste hätte von der Gemeindewahlbehörde abgestempelt und als rechtzeitig eingelangt betrachtet werden müssen.
SPÖ will Staatsanwaltschaft informieren
Die Frist für Korrekturen auf den eingebrachten Listen laufe laut Wahlkalender bis 7. September, so Illedits. Es sei "schlicht und einfach unmöglich, zu sagen: Schau, dass du das bis Montag in Ordnung bringst." Die SPÖ werde nun alle möglichen Schritte setzen, um eine umfassende Klärung des Sachverhaltes und gleichzeitig die nötigen Konsequenzen zu erreichen. "Wir werden auch natürlich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten", sagte Illedits.
Der SPÖ Marz dürfe aufgrund der Fakten die Wählbarkeit nicht entzogen werden. In Richtung des Spitzenkandidaten meinte Illedits: "Uns ist wichtig, ihm auszurichten, dass er korrekt gehandelt hat und dass, wenn Fehler passiert sind, diese auf einer anderen Ebene passiert sind."
APA/red.
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