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01.09.2012
"Weitgehend ausgehöhlt"
Grüne kritisieren Datenschutz-Novelle
Albert Steinhauser ist mit dem Entwurf zur Novelle nicht einverstanden (© Albert Steinhauser/Flickr.com)
Das Kanzleramt hat den Entwurf für die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) vorgelegt. Er soll eine "Deregulierung und Vereinfachung des Registrierungsverfahrens" bringen. Privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen soll ermöglicht werden, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Tun sie dies, entfällt die bisherige Meldepflicht für Datenanwendungen. Ziel ist, Betriebe und die Datenschutzkommission zu entlasten und Verwaltungskosten zu sparen, erklärte Staatssekretär Josef Ostermayer bei Start der Begutachtung im Juli.
Es sei richtig, räumte Steinhauser ein, dass die Datenschutzkommission chronisch überlastet, weil personell unterbesetzt ist. "Als Reaktion beim Schutz zu sparen, ist aber der falsche Weg." Mit der aktuellen Novelle würde bei der privaten Videoüberwachung "der letzte Rest staatlicher Kontrolle beseitigt". Auch der betriebliche Datenschutz werde zu einem guten Teil "privatisiert" - weil Betriebe künftig keine Meldepflicht mehr haben, wenn sie (freiwillig) einen Datenschutzbeauftragten einsetzen.
"Komplett zahnlos"
Er hält zwar Datenschutzbeauftragte prinzipiell für sinnvoll - aber nicht, dass nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und schon gar nicht den Wegfall der Meldepflicht. Dies ist nämlich auch für die Anwendungen vorgesehen, die bisher wegen besonders schwerem Eingriff der Vorabkontrolle unterliegen, z.B. die Speicherung sensibler Daten oder von Auskünften über die Kreditwürdigkeit. Damit werde das DSG "komplett zahnlos". Natürlich würden "kritische" Datenverarbeiter Beauftragte einsetzen, um sich der staatlichen Aufsicht nahezu vollständig zu entziehen, meinte Steinhauser.
Ohne Meldepflicht werden Anwendungen und Auftraggeber nicht mehr im Datenverarbeitungsregister erfasst, es wird keine DVR-Nummer mehr vergeben - und es wird damit nicht mehr geprüft, ob eine Vorabkontrolle nötig ist, weil es um sensible Daten geht. Betroffene, die wissen wollen, was von ihnen gespeichert ist, haben es dann schwer: Sie müssen erst den Auftraggeber herausfinden und sich an dessen Datenschutzbeauftragten wenden, der ein Verzeichnis zu führen hat.
Beauftragter muss sich nicht an Kommission wenden
Verletzt ein Unternehmer den Datenschutz, muss der Beauftragte darauf hinwirken, dass dies abgestellt wird. Geschieht das nicht, kann er sich an die Datenschutzkommission wenden, muss aber nicht. Zudem muss laut Entwurf nicht überprüft werden, ob der Beauftragte überhaupt fachlich geeignet ist oder ob er seinen Pflichten nachkommt.
Keine Kontrolle sieht der Entwurf mehr für die private Videoüberwachung vor. Die Vorabkontrolle wird gestrichen, die Datenschutzkommission prüft nicht mehr, ob die Kamera angebracht werden kann oder gegen Verbote verstößt. Betroffenen - die sich etwa in ihrem privaten Bereich kontrolliert fühlen - bleibe nur noch der "in der Regel wohl unzumutbare Weg der zivilrechtlichen Klage". Dabei gebe es hier ohnehin einen "ausufernden Wildwuchs", etwa mit Videoüberwachung in Schulen oder am Gang von Miethäusern, stellte Steinhauser fest. (© APA)
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