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08.09.2012
Kanzler dementiert
Nächste Runde in Faymanns Inseratenaffäre
Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer müssen sich jetzt für die Inserate rechtfertigen, die in der Krone geschalten wurden (© APA)
Ein Vertrag und die Finanzierung sollen zudem erst Monate nach Anlaufen der Kampagne geregelt worden sein. Diese "nachträgliche Genehmigung" könne laut Oberstaatsanwaltschaft (OStA) daher als "taugliche Missbrauchshandlung" im Sinne der Untreue gesehen werden, so das Magazin.
Als Beweis zitiert profil einen veröffentlichten Kooperationsvertrag zwischen dem Verkehrsministerium (BMVIT) und den ÖBB. In diesem heiße es wörtlich: "Das BMVIT hat mit der 'Kronen Zeitung' ein Leserforum eingerichtet, welches Anliegen und Beschwerden sowie Vorschläge von Kunden zum Thema ÖBB entgegennimmt." Der Vertrag sei erst im Juni 2007 geschlossen worden - zu diesem Zeitpunkt lief die Kampagne bereits ein halbes Jahr. Der Vorstand der Bundesbahnen habe die Finanzierung der Anzeigen in der Höhe von 500.000 Euro laut dem Bericht überhaupt erst im darauffolgenden September genehmigt.
Die OStA hege daher Zweifel an der Plausibilität der Abläufe, die verspätete Genehmigung sei "aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen" erfolgt und könne somit als Untreue-Handlung beurteilt werden, wird eine Weisung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Ende Juni 2012 zitiert. Auch der für die ÖBB geschaffene Nutzen der Inseratenkampagne sei für die Behörde "nicht erkennbar", die volle Kostenübernahme durch die Bundesbahnen wäre "keinesfalls als sachgerecht zu beurteilen".
Kanzleramt dementiert
Das Bundeskanzleramt hat die neuen Vorwürfe am Samstag zurückgewiesen. In einer Aussendung wurde auf das Anfang August - und somit nach der in dem Bericht zitierten Weisung der Oberstaatsanwaltschaft - erstellte entlastende Gutachten verwiesen. In diesem war der Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass die ÖBB von der Bekanntheit des Ministers profitiert haben, dessen Aussagen "seriös und sachlich" dargestellt seien und eine persönliche Profilierung "nicht erkennbar" sei. Es sei daher korrekt im Interesse des Unternehmens gehandelt worden, so das Kanzleramt.
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1 Kommentar von unseren Lesern
2004 (112)
09.09.2012 20:40
und genau deshalb,
ach ja inseraten affäre, gibt priorit´s :
22 paritätisch besetzte sozialversicherungsträger
66 vorstände
66 direktoren
66 stellvertretende direktoren
198 dkw ( dienst kraft wagen )
198 chauffeure ( beamtet )
198 servive pakete ( jährlich )
198 § 57a
das die sozialversicherungsträger mit anderen ( behörden, institutionen ....) datenvernetzt sind, somit irrtum und mißbrauch tür und tor geöffnet sind, erfasst, des weiteren
werden auf diesem wege sowie mittels é-card ( patienten stammdatenregister login ) minderheiten ( behinderte, mindestrentner, arbeitslose, gr.familien.....) restriktiviert ( gemobbt ) all das sollten sie bei ihrem nächtsne arztbesuch bedenken, ebenso das besagtes die volksanwaltschaft in ihren jahresberichten zu hauff beanstandet.
in diesem sinne, gott schütze uns, sie, mich und österreich
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