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18.09.2012
Ab 1. Jänner 2013
Fußfessel: 4-Punkte Maßnahmenpaket ist fix
Justizministerin Beatrix Karl (links) (© Reuters)
Nach der Aufregung um eine Fußfessel für einen rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter in Salzburg war es in Österreich zu einer Diskussion auch rund um die Verfassung gekommen. Eine Datenauswertung zeigte allerdings, dass sich diese Vollzugsform sehr bewährt habe. Deshalb stellte Justizministern Beatrix Karl am Dienstag ein 4-Punkte-Maßnahmenpaket vor, welches die Vergabe der Fußfessel regeln soll:
1. Rechtsbrecher, die u.a. wegen Vergewaltigung an Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit einer Fußfessel ersparen. Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen.
2. Für alle sonstigen strafbaren Handlungen u.a. gegen sexuelle Selbstbestimmung, darf die Fußfessel nur dann gewährt werden, wenn der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbraucht.
3. Sämtlichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten soll erlaubt sein, ihre Meinung zu sagen.
4. Alle Sexualstraftäter, die trotz dieser Kriterien eine Fußfessel erhalten, sollen mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Dies garantiert eine permanente Überwachung des Aufenthaltes.
Die neuen Bedingungen sollen nach den Vorstellungen des Justizressort ab 1. Jänner 2013 gelten. Sie sollen demnächst in Begutachtung gehen und beim nächsten Justizausschuss am 20. November beschlossen werden.
EU-Gesetz
Auch das Europaparlament hatte vergangene Woche die Rechte von Opfern von Straftaten gestärkt. Die Abgeordneten verabschiedeten eine EU-Richtlinie, die EU-weit gleiche Mindestrechte garantieren soll.
Eine Konsequenz des Beschlusses: Wenn in Zukunft in der EU ein Sexualstraftäter mit einer Fußfessel entlassen wird, müsse das Opfer im Voraus informiert werden, erläuterte der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten weiters, Opfer und Familienangehörigen leichten Zugang zu kostenlosen und vertraulichen Hilfsdiensten zu verschaffen, wenn das Opfer eine Schädigung erlitten hat. Es muss sichergestellt sein, dass Opfer an allen Gerichtsverhandlungen in einer für sie verständlichen Sprache teilnehmen können. Die Staaten müssen Verdolmetschung und Übersetzung zur Verfügung stellen.
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1 Kommentar von unseren Lesern
Sax139 (215)
19.09.2012 12:18
Fußfessel
Ich verstehe nicht, warum man bei uns die Täter mehr schützt als die Opfer! Anstatt das sie bestraft werden, werden sie noch belohnt! Eigene Zelle, Fernseher, Computer,......wenn ich mir das Gefängnis in Leoben anschaue - 5 Sterne Hotel ist ein dreck dagegen! Man sollte mit ihnen so verfahren wie in anderen Ländern, wo man die Verbrecher zu 70 in EINER Zelle schmeißt und 1x am Tag einen Kübel Reis erhalten. Aber bei uns werden sie mit Samthandschuhen angefasst, beschützt und verhätschelt und die Opfer nebenbei verhöhnt!
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