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18.09.2012

"Part of the Game"

Scheuch: Staatsanwalt fordert unbedingte Strafe

Uwe Scheuch

Muss Uwe Scheuch doch noch ins Gefängnis? (© APA)

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert in ihrer Berufung gegen das Ersturteil gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch in der sogenannten "Part of the game"-Affäre eine unbedingte Haftstrafe. Das berichtet die Wiener Zeitung. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber sieht Fehler der urteilenden Richterin Michaela Sanin, die eine "irrige Beurteilung" des Strafantrags vorgenommen habe.

Scheuch war am 6. Juli in der zweiten Auflage des Strafprozesses zu sieben Monate bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Jahr davor hatte Richter Christian Liebhauser-Karl im ersten "Durchgang" 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, als angemessen angesehen, dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Graz allerdings wegen Formalfehlern aufgehoben.

"Irrig beurteilt"
Sanin argumentierte ihr milderes Urteil damals damit, dass von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte.

Das sieht der Staatsanwalt anders. In der Berufung heißt es: "Das Erstgericht hat für die Strafbemessung maßgebende entscheidende Tatsachen offenbar unrichtig beurteilt und in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen über die Strafbemessung verstoßen." Die Richterin habe Inhalt und Umfang des Strafantrags "irrig beurteilt", der Rechtsfehler sei in die Strafbemessung eingeflossen.

"Nichts strafrechtlich relevant"
Für den Staatsanwalt scheint eine "Erhöhung und Ausschaltung der bedingten Nachsicht der Freiheitsstrafe" tat- und schuldangemessen. Verteidiger Dieter Böhmdorfer wiederum meint in seiner Replik, vom ursprünglichen Strafantrag sei "nichts als strafrechtlich relevant" übrig geblieben. Böhmdorfer fordert ja einen Freispruch für seinen Mandanten, der am 1. August seine politischen Ämter wegen der "Hetzkampagne" gegen ihn zurückgelegt hat.

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1 Kommentar von unseren Lesern

0

2004 (124)
18.09.2012 21:54

von wegen hetzkampagne
sind sie asvg´ler-in, behindert, arbeitslos, mindestrentner, ausländer, dann sollten sie sich von diesen behörden, ämtern und medizinischen u. sozialen einrichtungen fernhalten

sozialversicherung-en, gebietskrankenkassen, krankenhäuser, ambulatorien, arbeitsmarktservice
bezirkshauptmannschaften ( soziales ) gemeinde
arztpraxen, kurz

überall dort wo ihre é-card verlangt wird mittels login ihr status ersichtlich, eintragungen vorgenommen und sie gemobbt, denn

durch die immense datenvernetzung der behörden ist es selbst versicherungen möglich ihre daten dahingehend auszu-lesen und "adäquat" zu bearbeiten"

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