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25.09.2012
Wegen Beleidigung
1000 Euro Geldstrafe für Anti-Scheuch-Posting
Kurt Scheuch klagte wegen einem Posting (© GERT EGGENBERGER (APA))
"Klag mich, du Halstücherl tragender (damit der Strick, der auf dich wartet, nicht so scheuert?) Kurtl." Dieses Posting war Scheuch zuviel, er klagte. Zuerst wurde er aufgefordert, eine Unterlassung zu unterschreiben und 840 Euro zu bezahlen. Er weigerte sich und wurde vor Gericht gestellt. Das Urteil ist insofern von Interesse, weil auch viele andere Besucher von Internet-Foren der Zeitungen Post von Scheuch erhalten hatten.
Richter Manfred Herrnhofer bewertete das Posting als über die Meinungsfreiheit hinausgehend, der Strick sei ein mittelalterliches Hinrichtungsmittel, das habe nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Der Klagenfurter argumentiert, der Strick sei nur eine "bildhafte Darstellung, ein Symbol für nahende Konsequenzen".Es sei keine Drohung gewesen, das habe er in dem Forum auch geschrieben. Vor dem Prozess am Landesgericht hat er eine Zivilklage verloren, Scheuchs Anwalt Michael Sommer hatte eine Unterlassung eingeklagt.
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2 Kommentare von unseren Lesern
wederkurtnoc... (4)
09.10.2012 16:06
DIE SCHEUCHS, die Vernaderer!
Der Messerstecher-Kurti selbst schmeißt nur so um sich mit Beleidigungen, Drohungen und medialen Untergriffen. Doch was kann der "Normalbürger" schon dagegen tun? Wer kann es sich schon leisten einen "Scheuch" zu verklagen? Nur eines ist sicher: Schlafen können die Beiden nicht mehr ruhig, denn die nackte Angst geht um!
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