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15.05.2012
Zweites Todesdekret
Geld für die Hinrichtung von Rapper ausgesetzt
Muslime wurden zum Mord an Shahin Najafi aufgerufen (© Shahin Najafi)
Gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi ist ein zweites Todesdekret (Fatwa) erlassen worden. Nach Angaben des Nachrichtendienstes Tabnak vom Montag stieß es Großayatollah Nasser Makarem Shirasi aus. Auf eine Anfrage seiner Anhänger, wie die Gläubigen auf Beleidigungen schiitischer Heiliger durch Najafi reagieren sollten, erwiderte er: "Jegliche Beleidigung heiliger (schiitischer) Imame durch einen Muslim wird als Blasphemie und Apostasie ausgelegt."
+++ Geistlicher ruft zu Mord an Rapper in Deutschland auf +++
Nach islamischen Gesetzen, die im Iran als Basis der meisten juristischen Urteile gelten, steht auf Blasphemie die Todesstrafe. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Fars hatte bereits vergangene Woche Großayatollah Ali Safi-Golpayegani gegen den 31-jährigen Rapper ein Todesdekret erlassen, weil dieser in einem seiner Songs den zehnten Imam der schiitischen Muslime beleidigt haben soll.
Befehle müssen befolgt werden
Makarem Shirasi und Safi-Golpayegani gelten im Iran als Leitfiguren, deren Antworten von den Anhängern befolgt werden müssen. Die Großayatollahs fällen zwar keine Todesurteile im juristischen Sinne, aber ihre Dekrete gelten für ihre Anhänger de facto als solche. Najafi lebt inzwischen an einem geheimen Ort unter Polizeischutz und hat Strafanzeige gegen Safi-Golpayegani gestellt.
Dem Spiegel sagte er: "Ich mache weiter, das weiß ich. Ich kann mich nicht verstecken. Ich bin Musiker. Ich muss auftreten." Anfangs habe er die Situation noch falsch eingeschätzt. "Ich konnte es nicht glauben. Erst als ich im Internet das Kopfgeld sah, die 100.000 Dollar, die auf mich ausgesetzt worden sind, verstand ich wirklich, das ist jetzt Ernst."
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