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28.08.2012
Neue "Heimat" Kloster
Exfrau von Kindermörder Dutroux wird freigelassen
Michelle Martin wird freigelassen (© Reuters)
+++ Fall Dutroux: Belgien kommt nicht zur Ruhe +++
Der Kassationsgerichtshof wies mit seiner Entscheidung Berufungsanträge von Opferfamilien und einem Staatsanwalt gegen die Entscheidung eines Gerichts in Mons zurück. Das Urteil war in Belgien mit Spannung erwartet worden: Der grausame Fall Dutroux und das damit verbundene Versagen von Polizei und Justiz hatten das Land in den 90er Jahren zutiefst erschüttert.
Dem Paar wurden die Entführung, Gefangenschaft und Vergewaltigung von sechs Mädchen und jungen Frauen und der Tod von vier Opfern zur Last gelegt. Aufsehen und Wut riefen besonders die Tatsache hervor, dass Dutroux und Martin bereits zuvor wegen der Entführung und Vergewaltigung mehrerer Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden - und vorzeitig aus der Haft entlassen wurden.
Opfer in Kellerverließ verhungern gelassen
Während der heute 55-jährige Dutroux im Jahr 2004 eine lebenslange Haftstrafe erhielt, wurde Martin zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wurde vor allem vorgeworfen, dass sie zwei der verschleppten Mädchen in einem Kellerverlies verhungern ließ. Die ehemalige Lehrerin, selbst Mutter dreier Kinder von Dutroux, versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben, wie sie im Prozess aussagte.
Das Urteil des Kassationsgerichts dürfte in Belgien für Diskussionen sorgen. Bereits nach der Entscheidung zur Freilassung Martins durch das Gericht im wallonischen Mons Ende Juli hatte es unter Beteiligung von Opferfamilien bereits Proteste gegeben. Die seit 2003 von Dutroux geschiedene Martin gilt manchen Medien als die meistgehasste Frau Belgiens.
Entlassung scheiterte in Vergangenheit
Das Gericht in Mons hatte sich bereits zum fünften Mal seit 2007 mit einem Antrag Martins auf vorzeitige Haftentlassung beschäftigt. So hatte das Gericht im Mai vergangenen Jahres bereits einem Antrag stattgegeben, der ihren Gang in ein französisches Kloster vorsah. Weil sich Frankreich jedoch wehrte, scheiterte die Entlassung. Seine Mandantin wolle ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreichen, sagte Martins Anwalt Thierry Moreau am Dienstag.
Ein Resozialisierungsplan sieht vor, dass sich Martin in die Obhut eines Frauenklosters in Malonne nahe der südbelgischen Stadt Namur begibt. Auch vor dem Kloster hatte es zuletzt Proteste gegen eine Freilassung Martins gegeben, die Sicherheitsvorkehrungen der kirchlichen Einrichtung wurden vor ihrem erwarteten Eintreffen verschärft. Martin soll nicht selber Nonne werden, aber am Tagesablauf der Schwestern teilnehmen. Sie darf das Kloster verlassen, muss jedoch zu den Familien der Opfer Distanz wahren.
Dutroux soll nicht auf freien Fuß kommen
Diese hatten eine Freilassung von Martin stets abgelehnt. Einer der nun abgelehnten Anträge gegen eine Freilassung der Dutroux-Komplizin wurde von dem Vater eines der getöteten Mädchen eingereicht, Jean-Denis Lejeune, der für eine Reform der belgischen Strafjustiz kämpft, damit etwa verurteilte Kinderschänder nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden können. Damit soll vor allem erreicht werden, dass nicht auch Dutroux selbst wieder auf freien Fuß kommt.
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