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08.09.2012
Bettina Wulff
Ex-Präsidentengattin klagt nach Callgirl-Vorwürfen
Deutschlands Ex-Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina - zuerst trat er zurück, jetzt wird ihr eine Callgirl-Vergangenheit nachgesagt (© Wolfgang Kumm (dpa))
Bettina Wulff (l), hier neben Kanzlerin Merkel, und ihre Anwälte schlagen gegen die Medien zurück (© DPA)
Jeder, von Jauch bis Google, wird verklagt
Am Freitag habe Wulff Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht. Jauch habe keine Unterlassungserklärung abgegeben; mit der Klage gegen Google solle verhindert werden, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" auftauchten.
Anwalt Lehr bestätigte, "dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Verlage, Journalisten und Internet-Aktivisten Unterlassungserklärungen unverzüglich nach Aufforderung abgegeben haben, ohne auch nur zu versuchen, die falschen Darstellungen zu rechtfertigen". Außerdem sei in einigen Fällen Schmerzensgeld durchgesetzt worden.
Gerüchte von Politikern gestreut?
Die Zeitung berichtete, die Gerüchte seien aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut worden und hätten offenbar vor allem Christian Wulff treffen sollen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Kurz vor dessen Wahl zum deutschen Bundespräsidenten seien sie durch eine FDP-Kommunalpolitikerin mit verbreitet worden.
Bettina Wulff will nun publizistisch in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Wulff sehe sich gezwungen, dadurch der "Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken", zitiert die Zeitung ihr Umfeld.
Google bestreitet die Vorwürfe
Google hat die Vorwürfe von Bettina Wulff im Zusammenhang mit seiner sogenannten Autovervollständigungs-Funktion bei Suchanfragen am Samstag zurückgewiesen. Man nehme keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Suchbegriffe, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa. "Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider. Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor." Es sei keine Meinungsäußerung, sondern ein Spiegelbild bisheriger Suchanfragen.
Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren und habe alle gewonnen, eines davon bereits auch in zweiter Instanz. Man sei mit Wulffs Anwälten schon länger im Gespräch über angezeigte Suchergebnisse gewesen - Google löscht auf Aufforderung Inhalte aus seinem Zwischenspeicher. Vor der Klage zur Autovervollständigung habe es jedoch keinen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegeben.
Jauch: "Niemals falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt"
TV-Moderator Günther Jauch hat sich ebenfalls verteidigt, Ende 2011 in seiner Talksendung Gerüchte verbreitet zu haben. Er wolle einen Anspruch auf Unterlassung aber anerkennen, um den Rechtsstreit zu beenden. "Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der 'Berliner Zeitung' zitiert", sagte Jauch in einer über seinen Anwalt herausgegebenen Erklärung. "Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben", betonte Jauch im Rückblick auf die Sendung am 18. Dezember.
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