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20.10.2012
Urteil im Mordprozess
"Dubai-Arzt" Adelsmayer bekam lebenslänglich!
Eugen Adelsmayer am Salzburger Flughafen (© BARBARA GINDL (www.picturedesk.com))
Hartes, für den betroffenen österreichischen Arzt Eugen Adelsmayr unverständliches Urteil eines Gerichts in Dubai: Der 53-jährige Anästhesist und Intensivmediziner wurde am Sonntag in einem Mordprozess in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Sein Mitangeklagter, ein indischer Arzt, wurde freigesprochen. Dies teilte Adelsmayr mit.
Dem Intensivmediziner und seinem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Nach einem Prozess am Dubai Court, der im April 2009 begonnen und in dem die Staatsanwaltschaft von Beginn an die Todesstrafe verlangt hatte, folgte nun, am 20. Verhandlungstermin, der Spruch des Gerichtes.
"So eine Farce"
Adelsmayr (53) war nach einem diplomatischen Tauziehen zunächst ab September 2011 zeitweise aus Dubai ausgereist, seit Ende Dezember vergangenen Jahres lebt er wieder dauerhaft in Österreich. Heute, Sonntag, kommentierte der gebürtige Oberösterreicher, der mittlerweile an eine Salzburger Privatklinik arbeitet, den Gerichtsspruch so: "Das Urteil ist natürlich eine sehr schwere Belastung, so eine Farce. Begründbar ist es nicht. Es fällt mir schwer, das Urteil vernünftig zu kommentieren."
Das Gericht sei ausschließlich einem nachweislich gefälschten Gutachten gefolgt, hätte entlastende Gutachten nicht berücksichtigt. Im Endeffekt bedeute das Urteil, so der Arzt: "Man hat den Ausführenden freigesprochen und mich als Anstifter zu lebenslänglich verurteilt. (...) Dabei war ich nachweislich ab zwei Tage vor dem Tod des Patienten gar nicht mehr im Dienst in dem Spital." Das Gericht in Dubai hätte offenbar seinen indischen Kollegen „elegant aus dem Spiel“ genommen, die Verfahren entkoppelt.
Staatsanwaltschaft kann noch berufen
Das Ergreifen von Rechtsmitteln aus dem Ausland ist für Adelsmayr nicht möglich. Der Arzt: "Die Staatsanwaltschaft in Dubai kann noch gegen das Urteil berufen." Dafür gebe es nun eine Frist von 14 Tagen. Dies kann laut dem Österreicher leicht der Fall sein, da die Staatsanwaltschaft in Dubai bei Urteilen unter der möglichen Höchststrafe oft berufe.
Während des langen Prozesses, zum Teil in Dubai unter dem Damoklesschwert einer möglichen Todesstrafe, hatte der österreichische Arzt auch eine persönliche Tragödie erlebt. Im Jänner dieses Jahres starb seine Frau an einem Krebsleiden. Adelsmayr hat über seine Erlebnisse auch ein Buch geschrieben: „Von einem, der auszog“. Der Arzt am Sonntag: „Dieses Buch ist eine nicht zu unterschätzende Waffe.“ Für die nächsten Ausgaben werde er, Adelsmayr, noch zusätzliches Material zu der Affäre hinzufügen. Auch eine Übersetzung sei geplant.
Lesen Sie weiter: Der Tag vor dem Urteil
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