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12.03.2012
11 Freisprüche aufgehoben
"Bierbarone": Familientreffen auf der Anklagebank
Heineken, Edelweiss, Zipfer, Gasteiner und Goesser verschmolzen zu einem Konzern als 2003 die BBAG /Brau-Union Gruppe und Heineken fusionierten (© APA)
Paul Kretz wurde vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen, nachdem Staatsanwalt Bernhard Löw die Anklage gegen ihn zurückzog. Damit bleiben noch elf Beschuldigte, die sich wegen Verdacht auf Insiderhandel rund um die Übernahme der BBAG/Brau Union durch den niederländischen Heineken-Konzern im Jahr 2003 verantworten müssen. Die sogenannten früheren "Bier-Barone" bzw. deren Angehörige weisen alle Vorwürfe zurück.
Im Jahr 2003 wurde der BBAG/Brau-Union-Konzern von Heineken übernommen. Richter Georg Olschak muss nun darüber urteilen, ob die Angeklagten durch ihre ertragreichen Aktienkäufe bzw. die Anstiftung dazu Insiderhandel begangen haben. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
Die Beschuldigten nahmen es gelassen: (v.l.) Ludwig Beurle, Stephan Beurle und Christian Beurle vor Beginn des Prozesses gegen 16 "Bierbarone" wegen mutmasslichen Aktien-Insiderhandels am Landesgericht in Wien (Archivbild von 2007) (© APA)
Angeklagt sind der ehemalige Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, dessen Vater und Bruder, Christian und Stefan, Ex-Brau-Union-General Karl Büche, dessen Ehefrau und Schwiegertochter, Ulrike und Astrid, der Sohn von Ex-Brau-Union-Vorstand Fritz Kretz, Nikolaus Kretz, dessen Cousin Paul Kretz, sowie Wilhelm Mathes und Heinz Peter Mathes und Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger sowie dessen Ehefrau Irene.
100.000e Euro Gewinn
Vorgeworfen werden den Beschuldigten Aktienkäufe, die Insiderhandel darstellen sollen, bzw. die Anstiftung dazu: So hat etwa die Schwiegertochter von Karl Büche, Astrid Büche, durch ihre Aktientransaktionen einen Gewinn von über 612.000 Euro erzielt. Seine Ehefrau Ulrike hatte fast 530.000 Euro lukriert.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verwies in ihrer Stellungnahme auf die Bedeutung der Transparenz am Börseplatz Wien. Es gehe um Chancengleichheit aller Anleger. "Insiderhandel darf nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden", so die Vertreterin der FMA.
Bis zum 13. April sind vorerst zehn Verhandlungstage vorgesehen. Ab 26. März sollen insgesamt 17 Zeugen gehört werden.
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