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13.04.2012
Schwarzgeld-Abkommen
Steuerbetrüger gehen straffrei aus
Steuerflüchtlinge haben fünf Monate Zeit, um sich zu melden (© Fotolia/Symbolbild)
Privatstiftungen und Personen- bzw. Kapitalgesellschaften sind von dem Abkommen nicht betroffen, sondern nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen.
+++ Opposition kritisiert Steuerabkommen +++
Einschränkung: Keine Mafia-Gelder
Gelder, die aus einer Straftat stammen (Mafiagelder, Geldwäsche), können nicht reingewaschen werden. Auch wenn die Steuerhinterziehung vor dem heutigen Tag (13.4.2012) entdeckt wurde, gilt die Abgeltungssteuer nicht. Und: Wer sein Schwarzgeld vor 1.1.2013 aus der Schweiz weg transferiert, kann weiterhin bestraft werden.
Wer der Meinung ist, die pauschale Besteuerung, wie sie in dem Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich festgelegt ist, sei zu hoch oder es handle sich nicht um Schwarzgeld, kann sich auch freiwillig melden. Dies kommt einer strafbefreienden Selbstanzeige gleich.
"Schwarzgeld-Flucht" aus der Schweiz als Alternative?
In dem Fall meldet die Bank die Kontodaten an die Schweizer Steuerverwaltung, welche sie wiederum an die österreichische Schwesterbehörde weiterleitet. Danach muss der Kontoinhaber die Selbstanzeige vervollständigen und die Steuer zahlen.
Jene, die meinen, noch schnell vor Inkrafttreten des Abkommens ihr Konto aufzulösen, um das Schwarzgeld in ein anderes Land zu transferieren, glaubt das Finanzministerium auch, habhaft werden zu können: Die Schweiz verpflichtet sich nämlich in dem Abkommen, den österreichischen Behörden statistische Angaben über die wichtigsten Destinationsländer jener Kunden zu liefern, die ihre Kontobeziehung in der Schweiz gekündigt haben.
Österreich könne dann gegenüber diesen Ländern entsprechende "Maßnahmen" setzen. Die Schweiz wird die abziehenden Kontobesitzer allerdings weder besteuern noch ihre Daten nach Wien weiterleiten.
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