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22.05.2012
Fußfessel abgelehnt
Ex-Libro-Chef muss ins Gefängnis
Ex-Libro-Chef Andre Maarten Rettberg war 2011 zu 3,5 Jahren Gefängnis als Zusatzstrafe zu einer bereits verhängten Strafe verurteilt worden. Der frühere Aufsichtsratsvizepräsident Christian Nowotny kam hingegen frei. (© Heinz-Peter Bader / Reuters / Montage)
Nach der Vollzugsdirektion hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Antrag des 54-Jährigen auf den elektronisch überwachten Hausarrest abgelehnt. Die entsprechende Entscheidung (Geschäftszahl 2011/01/0258-9), die bereits vor knapp vier Wochen ergangen ist, hat der VwGH am Dienstag auf seiner Homepage veröffentlicht.
Er könnte Fußfessel missbrauchen
Grund für den abgelehnten Hausarrest sind die nicht rechtskräftigen dreieinhalb Jahre Haft, die Rettberg im Juni 2011 im Libro-Prozess wegen Untreue und Bilanzfälschung ausgefasst hat. Im Hinblick auf diese offene, mehrjährige Haftstrafe - die Berufungsfrist gegen das erstinstanzliche Urteil läuft Ende Juni ab - ortet der VwGH die Befürchtung, Rettberg könnte die Fußfessel "dahin missbrauchen, sich dem ihm drohenden (weiteren) Strafvollzug zu entziehen", wie in der Entscheidung wörtlich ausgeführt wird.
Ex-Libro-Chef Rettberg war 2006 vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen betrügerischer Krida zu drei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden, weil er im Zuge der Insolvenz der börsenotierten Buch- und Papierwaren-Kette sein privates Vermögen seinen Gläubigern verheimlichen und damit vor deren Zugriff retten wollte.
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