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09.07.2012
Gerichtsbeschluss
Elsner weiterhin als "nicht haftfähig" eingestuft
"Darf" weiterhin nicht hinter schwedische Gardinen - Helmut Elsner. (© APA)
+++ BAWAG-Prozess wackelt wegen Elsners Gesundheit +++
Das Wiener Straflandesgericht sieht ihn weiter als "derzeit nicht haftfähig" an, wie Gerichtssprecher Christian Gneist am Montag erklärte.
Der entsprechende Gerichtsbeschluss, der Elsner nicht als vollzugstauglich einstuft, basiert auf mehreren medizinischen Gutachten. Vor allem eine jüngst aufgetretene Tuberkulose-Erkrankung des seit längerem unter Herzbeschwerden leidenden Elsner soll dafür ausschlaggebend gewesen sein. Wie Gneist darlegt, wird der Gesundheitszustand des ehemaligen BAWAG-Chefs "innerhalb von zwei bis drei Monaten" wieder überprüft.
Elsner somit im August auch nicht vor Gericht?
Damit scheint klar, dass es im seit vergangenen Mai laufenden zweiten BAWAG-Prozess vorerst keine Handhabe geben wird, Elsner zu Gericht zu bringen. Seinen Ladungen war der auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG an sich Mitangeklagte mit dem Hinweis auf seine angeblich angeschlagene Gesundheit nicht nachgekommen. Mit der nun festgestellten Haftunfähigkeit dürfte zwangsläufig im Moment auch Verhandlungsunfähigkeit gegeben sein. Insofern ist es mehr als fraglich, ob Elsner bei der für Anfang August angesetzten Fortsetzung des BAWAG-Prozesses erscheinen wird.
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