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25.07.2012
Ex-Mitarbeiter triumphiert
Beleidigung: Grasser muss 5.000 Euro zahlen
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die falschen Worte gegen seinen Ex-Mitarbeiter gewählt. (© APA)
Grasser hatte den ihn in der Buwog-Causa belastenden Michael Ramprecht im April als "psychisch labil" bezeichnet und gemeint, Ramprecht benötige "dringend psychische Hilfe". Das Landesgericht hat damit die vom Handelsgericht ursprünglich verhängte Geldstrafe für Grasser von 1.000 Euro noch erhöht.
Grasser habe seine Berufung gegen das Versäumungsurteil des Handelsgerichtes (HG) Wien bereits am 18. Juni zurückgezogen, alle Entscheidungen der Gerichte in diesem Zusammenhang seien daher rechtskräftig, so der Rechtsanwalt von Grassers Ex-Mitarbeiter Ramprecht.
Für Ramprecht stelle das Urteil dessen Vertrauen in die Justiz wieder her. Die Behörden hätten den Versuch des Ex-Ministers, ihn zu beleidigen, mit der einzig richtigen Strafe beantwortet, berichtete Pilz von der Reaktion seines Mandanten.
Ex-Minister geht zu OGH
Grasser wird gegen die Verhängung der Geldstrafe ein Rechtsmittel einlegen, kündigte dessen Anwalt Michael Rami an. Die Entscheidung des Landesgerichts Wien sei nicht rechtskräftig, er werde dagegen Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen, sagte Rami.
Bis zum Ende des Verfahrens müsse Grasser die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Er sei sicher, dass Grasser letztlich obsiegen werde und keine Strafe gegen ihn verhängt werde, so der Anwalt.
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