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12.08.2012

Beschwerde beim VfGH

Nur 260 € Steuer im Jahr - Vorteile für Bauern sollen fallen

ERNTE BAUER TRAKTOR

Laut Arbeiterkammer entgehen dem Fiskus durch das geltende Steuerrecht mindestens 300 bis 400 Mio. Euro im Jahr (© APA)

Der Wiener Steuerberater Gottfried Schellmann geht weiter gegen die umstrittene Einkommenssteuerpauschalierung für Bauern vor. Er hat nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt.

Das Höchstgericht bestätigte der Presse die Prüfung des Verfahrens, die vermutlich noch sechs Monate dauern werde. Schellmann hat im Vorjahr gemeinsam mit dem Linzer Steuerrechtsprofessor Georg Kofler für die Arbeiterkammer (AK) ein Gutachten zur Einkommenssteuer für Landwirte verfasst. Demnach ist Pauschalierung für die Bemessung der Einkommenssteuer gesetz- und verfassungswidrig.

"Dieses System ist antiquiert und hat keinen Platz mehr im Steuerrecht", wird Schellmann, selbst Sohn eines Weinbauern - für diese gilt die Pauschalierung nicht -, in der Zeitung zitiert. Ein Großteil der Bauern zahle kaum Steuern, obwohl zumindest das obere Viertel der heimischen Landwirte im Schnitt rund 43.000 Euro jährlich verdient, wie eine aktuelle AK-Erhebung zeigt.

Durschnittlich nur 260 Euro Einkommensteuer pro Jahr
Im Jahr 2010 zahlte ein österreichischer Bauer im Schnitt nur 260 Euro Einkommensteuer, geht laut Presse aus Daten des grünen Berichts hervor. Demnach belief sich das gesamte Einkommensteueraufkommen der Land- und Forstwirtschaft 2010 auf nur 45 Mio. Euro, bei 173.000 Betrieben. Laut AK, die sich schon länger auf Bauernprivilegien eingeschossen hat, entgehen dem Fiskus durch das geltende Steuerrecht mindestens 300 bis 400 Mio. Euro im Jahr.

Bauernvertreter halten an der Pauschalierung fest. Für die "Mehrzahl der Betriebe" möchte sie Landwirtschaftskammergeneralsekretär August Astl erhalten. Und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich "will nicht, dass hinter jedem Misthaufen ein Finanzbeamter steht".

Letze Anpassung im Jahr 1988
Die Pauschalierung der Einkommenssteuer läuft über die sogenannten Einheitswerte, die zuletzt im Jahre 1988 festgelegt wurden. Bei einem Einheitswert von bis zu 100.000 Euro wird der Gewinn derzeit pauschal mit 39 Prozent des Einheitswerts besteuert. Die aktuelle Regelung läuft Ende 2015 aus, SPÖ und ÖVP verhandeln über eine Regierungsvorlage. Die SPÖ pocht auf eine Herabsetzung der Vollpauschalierungsgrenze auf 30.000 Euro, für den Steuerberater Schellmann ist das zu wenig.

Der ehemalige ÖVP-Landwirtschafts- und Finanzminister Josef Pröll hatte erst Ende 2010 überraschend die Grenze für die Vollpauschalierung von 65.000 Euro auf 100.000 Euro Einheitswert hinaufgesetzt.

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1 Kommentar von unseren Lesern

0

Denes (52)
13.09.2012 08:33

Steuergleichheit ein Grundpfeiler der Verfassung
Es ist eigentlich nicht einzusehen warum man gewissen Gruppen in diesem Land eine derartige Begünstigung gewährt. Eine einfache Einnahmen Ausgabenaufzeichnung ist jedem österreichischen Bauern zuzumuten. Die für die EU-Förderungen abzugebenden Erklärungen sind wesentlich komplizierter. Hier würden vielleicht sogar der eine odere andere Bauer der übers Jahr keine Kostenrechnung anstellt, begreifen wieviel ihm wirklich bleibt. (ein relevantes Wissen für die Aufnahme von Krediten)

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