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24.08.2012
"Ich fühle mich gefrotzelt"
Lugner klagt wieder wegen Öffnungszeiten
Richard Lugner empört über Öffnungszeitenregelung. (© dapd)
+++ Lugner-App zum 80er +++
Nächste Woche will der Baumeister Klage oder Anzeige wegen Verstoßes gegen das Wochenendruhegesetz einbringen. Lugner erbost: "Ich fühle mich gefrotzelt. Die verdienen sich dumm und dämlich an den Sonntagen. Das ist eine Goldgrube, da verdienen sie so viel wie sonst die ganze Woche. Das ist ein Ungleichbehandlung und eine Unverschämtheit."
Klage abgeblitzt
Vor einem Monat war der Society-Löwe mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die aktuelle Sonntagsöffnungsregelung abgeblitzt. Lugner wollte an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr aufsperren, der VfGH hatte aber entschieden, dass die derzeitige Regelung verfassungskonform ist.
Das Gesetz
Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen:
Ausnahmen
Geschäfte auf Flughäfen sind so eine Ausnahme. Ausgenommen vom freien Sonntag sind auch Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen oder messeähnlichen Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Andere Regelungen gelten außerdem für das Gastbewerbe und Tankstellen.
Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können von den jeweiligen Landeshauptleuten bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden. Besteht ein "besonderer regionaler Bedarf", wie es in dem Gesetz heißt, können Geschäfte auch an Samstagen nach 18 Uhr, Sonntagen oder Feiertagen aufsperren. Insbesondere in Tourismusregionen wird davon Gebrauch gemacht, Wien gehört im Übrigen nicht dazu. Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Läden an Werktagen schon ab 5 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21 Uhr offen halten können.
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