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10.09.2012
Kam nicht zu Prozess
Kardiologe erklärt Elsner für verhandlungsfähig
(© APA)
Beim zweiten BAWAG-Strafprozess ging das Tauziehen um das Erscheinen des angeklagten Ex-BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner zwischen Richter Christian Böhm und Elsners Anwälten weiter. Elsner weise eine chronische Erkrankung auf, sein Gesundheitszustand sei aber aufgrund der Behandlung stabil, erklärte Steurerer am Montag am Straflandesgericht Wien. Die neuen Befunde würden keine neue Aspekte über den Gesundheitszustand beinhalten.
Elsner befindet sich laut seinen Anwälten auf Kur und Behandlung im deutschen Bad Reichenhall. Bisher ist er trotz mehrerer Ladungen nicht zum Prozess gekommen. Damit hat die österreichische Justiz keinen direkten Zugriff auf den Angeklagten und kann sich nur über Rechtshilfeansuchen an die deutsche Justiz wenden. Ein deutsches Amtsgericht hatte Elsner am Freitag nach Vorlage eines Privatgutachtens für "derzeit unwiderlegbar verhandlungsunfähig" erklärt und einen Zeugenbefragungstermin wieder abgesagt.
Rauhe Töne
Dass sich der Tonfall zwischen Richter Christian Böhm und der Verteidigung von Ex-BAWAG-Chef Elsner verschärft hat, war am Montag gegen Ende der kurzen Verhandlung zu beobachten. Elsner-Anwalt Stranzinger wollte sich zu der vom Gericht "kreierten" Rufbereitschaft für die Verteidigung Elsners zunächst nicht bereiterklären. Erst als Richter Böhm ihn daran erinnerte, dass sich die Verteidigung Elsners eigentlich während der ausgeschriebenen Verhandlungszeit im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht aufzuhalten hätte und die Rufbereitschaft ein Entgegenkommen des Gerichts sei, stimmte Stranzinger verärgert und zähneknirschend dem richterlichen Vorgehen zu.
Lungenpunktation
Steurer hat in am Sonntag erstellten Gutachten die Verhandlungsfähigkeit Elsner aufgrund der von der Verteidigung des Angeklagten vorgelegten Befunde beurteilt. Dabei habe er auch die für Dienstag geplante neuerliche Lungenpunktation Elsners berücksichtigt, sagte Steurer auf Nachfragen von Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger. Dass er Elsner im Juni für zwei Monate verhandlungsunfähig erklärte hatte, erläuterte Steurer damit, dass es einen Tuberkulose-Verdacht beim Angeklagten gegeben hatte. Dieser habe sich aber nicht erhärtet, sodass auch die eingeleitete Therapie nach sechs Wochen abgesetzt wurde.
Elsner kam nicht in Ordination
Befragt nach der letzten Untersuchung des Angeklagten durch Steurer selbst erklärte der medizinische Sachverständige, dass sich Elsner von ihm nicht untersuchen ließ. Elsner sei auch den Ladungen in die Ordination des Kardiologen nicht nachgekommen. Ein genaues Datum blieb Steurer dem Verteidiger aber schuldig.
Die Weigerung Elsners, sich von Steurer untersuchen zu lassen, begründete sein Anwalt mit dem Misstrauen, dass sein Mandant dem Sachverständigen entgegenbringe. Unter anderem wurden deshalb auch Befangenheitsanträge und Anzeigen bei der Ärztekammer gegen Steurer eingebracht. Diese blieben aber nach Klarstellung von Richter Böhm bisher fruchtlos.
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