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11.09.2012
Start im Oktober
Deutsches Verfassungsgericht stimmt ESM zu
Auf diese Richter schaut die Welt am Mittwoch. (© Reuters)
Vorbehalt
Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Es geht um Rettung der Schuldenstaaten
Der ESM (Euro-Stabilitäts-Mechanismus) soll u. a. Schuldenstaaten mit Milliardenkrediten retten, wenn sie sich zu harten Sparprogrammen und Reformen verpflichten. Die Hoffnung: Das ESM-Volumen (700 Mrd. Euro) überzeugt die skeptischen Großanleger, dass der Euro unbedingt gerettet wird, sie also wieder Vertrauen fassen können.
Faymann erleichtert
Bundeskanzler Werner Faymann nennt das Urteil einen wichtigen Schritt für die Stabilität des Euro und wesentlich für die Zukunft Europas: "Auch Österreich profitiert von den gemeinsamen Stabilisierungsmaßnahmen. Der ESM ist eines der wichtigsten Instrumente, mit dem die Staaten der Eurozone für Stabilität sorgen. Damit zeigen wir Verantwortung für das gemeinsame Europa. Der ESM ist eine Investition in die Zukunft und soll gemeinsam mit den vor kurzem beschlossenen geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank dazu beitragen, dass das Vertrauen in Staatsanleihen insgesamt wieder gestärkt wird", betont Bundeskanzler Faymann. Rund eine Million Arbeitsplätze in Österreich hängen von der Exportwirtschaft ab, 70 Prozent der aus Österreich exportierten Waren gehen in die Eurozone."
Auch Außenminister Michael Spindelegger freute sich: "Das Urteil ist keine Überraschung. Wir sind immer davon ausgegangen, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus verfassungskonform ist, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Dennoch ist das eine gute und wichtige Entscheidung für Deutschland und für Europa."
Das Karlsruher Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM sei "wichtig" für Europa und die Rechtssicherheit, betonte Bundespräsident Heinz Fischer am Mittwoch in einer Aussendung. Er unterstrich, dass es in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsauffassung ausgefallen sei und weder der ESM noch der Fiskalpakt einen "Verfassungsbruch darstellen würden".
Fischer: "wichtig"
Das Karlsruher Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM sei "wichtig" für Europa und die Rechtssicherheit, betonte Bundespräsident Heinz Fischer am Mittwoch in einer Aussendung. Er unterstrich, dass es in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsauffassung ausgefallen sei und weder der ESM noch der Fiskalpakt einen "Verfassungsbruch darstellen würden".
Zeitplan
Nachdem der Starttermin 1. Juli verschoben wurde, wird der Rettungsfonds ESM am 8. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Ein konkretes Datum gibt es noch nicht. Der Schutzwall um die Euro-Zone würde dann rund 800 Milliarden Euro umfassen. Die europäischen Finanzminister könnten sich bei ihrem Treffen am 14./15. September auf Zypern anderen Krisenthemen widmen.
Kurz nach der Urteilsverkündung kommt es (11.45 Uhr) im Bundestag zur sogenannten Generaldebatte über den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Um eine zeitliche Kollision mit der Karlsruher Urteilsverkündung zu verhindern, wurde die Rede von Kanzlerin Merkel nach hinten geschoben - so kann sie direkt auf die Entscheidung reagieren.
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