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03.10.2012

Sundt, Fischer, Colombo

Ex-Telekom-Vorstände wegen Untreue angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die früheren Telekom-Vorstände Stefano Colombo, Rudolf Fischer und Heinz Sundt (von links) Anklage wegen des Verdachts auf Untreue erhoben

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen die früheren Telekom-Vorstände Stefano Colombo, Rudolf Fischer und Heinz Sundt (von links) Anklage wegen des Verdachts auf Untreue erhoben (© APA)

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwoch gegen die früheren Telekom-Vorstände Heinz Sundt, Rudolf Fischer und Stefano Colombo Anklage wegen des Verdachts auf Untreue erhoben.

Angeklagt werden auch der Broker Johann Wanovits und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der Telekom Austria AG, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Dabei geht es um angebliche Kursmanipulationen im Jahr 2004, die zu Provisionszahlungen an 100 Telekom-Manager in Höhe von insgesamt 9 Mio. Euro geführt haben. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Der Vorwurf: Wanovits soll im Februar 2004 im Auftrag von Sundt, Fischer und Colombo Aktien der Telekom Austria AG lediglich zu dem Zweck gekauft haben, um einen Anstieg des Aktienkurses herbeizuführen, wodurch es zur Ausschüttung einer Provision von insgesamt rund 9 Mio. Euro an etwa 100 Führungskräfte des Unternehmens gekommen war.

Millionenhonorar als Gegenleistung
Die angeklagten Vorstände sollen davon stark profitiert haben. Wanovits soll als Gegenleistung von der Telekom Austria mehr als 1,5 Mio. Euro erhalten haben, die zwischen 2004 und 2008 teilweise durch Bargeldzahlungen, teilweise über Scheingeschäfte transferiert worden sein sollen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch bei Gericht zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der Causa Telekom in verschiedenen Ermittlungssträngen und insgesamt gegen rund 40 Beschuldigte. Die Ermittlungen im Teilbereich Aktienoptionsgeschäfte wurden im Februar 2011 von der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Das Ermittlungsverfahren hinsichtlich der von der Anklage nicht erfassten Verdachtsmomente werde - parallel zum bevorstehenden Hauptverfahren - fortgesetzt, so die Staatsanwaltschaft. Mit weiteren Anklagen sei zu rechnen.

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