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03.10.2012
Wegen "Kronzeugenregelung"
Birnbacher beruft gegen mildes Urteil
Steuerberater Dietrich Birnbacher war als einziger Angeklagter geständig und fasste die geringste Strafe aus. Trotzdem beruft er. (© APA)
Das teilte sein Anwalt Richard Soyer Mittwochabend in der ZiB 2 mit. Birnbacher falle unter die "kleine Kronzeugenregelung", weil er während der Ermittlungen ausgepackt habe, argumentierte Soyer.
"Der Richter hat das reumütige Geständnis nicht ausreichend gewichtet und auch nicht ausreichend anerkannt, dass Birnbacher entscheidende Hilfe bei der Aufklärung geleistet hat."
Birnbacher hatte beim Verkauf der Landesanteile an der Hypo Alpe-Adria an die BayernLB als Berater ein stark überhöhtes Honorar kassiert.
+++ Causa Birnbacher: Urteile mit Knalleffekt +++
Der ehemalige ÖVP-Obmann Josef Martinz und die früheren Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die ebenfalls verurteilt wurden, hatten bereits am Montag ebenso wie der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
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