Postlieferung "extrem teuer"
21-Jähriger muss für eigene Kleidung 250 Euro bezahlen
Ein Wahlwiener ließ sich unlängst ein Kleidungspaket aus der Schweiz zuschicken. Die zusätzlichen Kosten und Informationslücken machen ihn wütend.
Vor wenigen Wochen zog Cyril C. (Name von der Redaktion geändert) von der Schweiz in die Bundeshauptstadt Österreichs. Der Wahlwiener lebte sich schnell ein und vereinbarte mit ersten Freunden bereits eine Skitour in den Bergen. Da sich seine Ski-Sachen allerdings noch in der Schweiz befanden, ließ er sich die benötigte Kleidung von seiner Familie, die nach wie vor in der Schweiz lebt, per Eilsendung zuschicken. Nach dem Prozedere bereute Cyril seine Entscheidung sehr. Denn der 21-Jährige musste nicht nur "extrem lange warten", sondern auch noch ordentlich an Geld draufzahlen.
Lange Wartezeit, dann muss Wahlwiener draufzahlen
Der gebürtige Schweizer informierte sich im Vorhinein, um abzuwägen, ob sich der Transport preislich überhaupt auszahlen würde. Laut den im "Postbuch" abgedruckten Konditionen beträgt der Importtarif für Drittlandsendungen bis 1000 Euro insgesamt 10,90 Euro. Von weitere Abgaben sei nichts zu lesen. "Ich informierte mich zudem auch bei der Schweizer Post bezüglich der Versicherung. Uns wurde empfohlen für die Schätzung des Paketwertes den Maximalwert von 500 Euro anzugeben. Ich benötigte die Sachen außerdem so schnell wie möglich, daher gab ich das Paket per Eilsendung in Auftrag", so Cyril. Doch beim Zoll sorgte diese Vorgehensweise offenbar für Schwierigkeiten. Das Paket steckte erst einmal dort fest.
Der angegebene Warenwert sei nicht schlüssig genug. Im darauffolgenden Mail-Verkehr zwischen Cyril und dem österreichischen Zoll schien alles geklärt, der gelbe Zettel fand schließlich den Weg schließlich ins Postkasterl des Wieners. Doch dann ging der Ärger erst richtig los. Cyril musste bei der Abholung des Pakets zu den bereits bezahlten Lieferkosten (66 Euro) zusätzliche 180 Euro für den Zoll bezahlen: insgesamt also 246 Euro.
Einfuhrumsatzsteuer ab den 1 Euro – "Wirklich irreführend!"
"Das macht überhaupt keinen Sinn. Für das Geld hätte ich meine Familie samt Paket einfliegen lassen können. Stattdessen gab es nur Ärger. Außerdem musste ich zwei Wochen lang auf das Paket warten! Da frage ich mich wirklich, wofür ich mich im Vorfeld informiere", ärgert sich der Wahlwiener.
Laut der österreichischen Post wurde das Paket bei der Zollanmeldung aufgrund eines unplausiblen Warenwertes angehalten: "Das Zollamt hat den Inhalt des Pakets mit umgerechnet 528,55 Euro festgelegt, wodurch 53,58 Euro an Zollabgaben und 116,43 Euro an Einfuhrumsatzsteuer fällig wurden." Die Zolldienstleistung in Höhe von 10,90 Euro verrechnete die österreichische Post zusätzlich in der Poststelle in Wien.
Cyril wusste nicht, dass die Einfuhrumsatzsteuer (20 % des Warenwertes) in Österreich seit 2021 ab den 1 Euro fällig wird. Auch Zollabgaben sind ab einem Warenwert von 150 Euro zusätzlich zu bezahlen: "Diese Information hat mir weder ein Mitarbeiter mitgeteilt, noch konnte ich die Info im Postbuch finden. Lediglich die Zolldienstleistung (10,90 Euro) wird angeführt. Das ist wirklich sehr irreführend!"
Warenwert hoch geschätzt: Abgaben dementsprechend hoch
Das österreichische Zollamt erläutert, dass gelegentlich falsche Angaben auf der Zollinhaltserklärung abgegeben werden. Falls Cyril der Ansicht ist, dass er zu viel an Einfuhrabgaben entrichten musste, hätte er zumindest die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. "Bei berechtigten Ansprüchen wird der Beschwerde durch das Zollamt Österreich stattgegeben und die Erstattung, der zu viel/zu Unrecht entrichteten Abgaben vorgenommen", so eine Sprecherin gegenüber "Heute".
Laut Cyril erfolgte die Schätzung des Warenwertes (528,55 Euro) allerdings auf Empfehlung der Schweizer Post. Dass die Einfuhrumsatzsteuer für die gebrauchten (!) Skisachen (drei Jahre alt) dementsprechend hoch ausfallen würde, teilte ihm auch dort niemand mit. Die Schweizer Post kann auf Anfrage allerdings nicht nachvollziehen, auf welche Empfehlung sich der Neuwiener bezieht: "Ganz generell ist jede Sendung aus und ins Ausland zoll- beziehungsweise mehrwertsteuerpflichtig. In dem uns vorliegenden Frachtbrief hat der Kunde alle Artikel mit einem Wert erfasst, ohne Hinweis, dass es sich um 'gebrauchte Ware' oder sogenannte 'persönliche Effekte' handelt."
Cyril ist sich allerdings sicher, dass er all diese wichtigen Punkte mit den Mitarbeitern der Post besprochen hatte. Der Wahlwiener hat aus der Situation gelernt: "In Zukunft werde ich mir nichts mehr von der Post nachschicken lassen. Ich bin wirklich enttäuscht von den in den Gesprächen entstandenen Informationslücken, die einen Außenstehenden quasi dazu zwingen, Extra-Geld zu bezahlen – und das nicht wenig!".