Österreich

Abschiebung von Schülerin Tina (13) war rechtswidrig

Die gebürtige Österreicherin Tina wurde im Jänner 2021 zu Unrecht nach Georgien abgeschoben, urteilte am Montag das Gericht.

Sandra Kartik
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Tina ist seit Dezember 2021 zurück in Österreich. Ihr Abschiebung war rechtswidrig.
Tina ist seit Dezember 2021 zurück in Österreich. Ihr Abschiebung war rechtswidrig.
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Das Mädchen wurde in den frühen Morgenstunden des 28. Jänners 2021 von maskierten Wega-Beamten und Hunden aus dem Schlaf gerissen. Trotz massiver Proteste von Mitschülern und anderen Unterstützern wurden Tina (13), ihr kleine Schwester (6) und ihre Mama nach Georgien abgeschoben. Obwohl die Jugendliche in Österreich geboren ist, wurde ihr das Recht auf Staatsbürgerschaft nicht erteilt. Der Regierung wurde daraufhin von Politikern und Menschenrechtsorganisationen "unverhältnismäßige Polizeigewalt" vorgeworfen.

Im Dezember 2021 konnte Tina mit einem Schülervisum zurück nach Wien kehren. Ein Jahr darf sie auf jeden Fall bleiben. Die Schülerin wohnt aber bei einer Gastfamilie, da ihre Mutter und Schwester in Georgien bleiben mussten. Die junge Wienerin hat nach ihrer Abschiebung 13 Monate lang die 3. Klasse des Gymnasiums in der Hauptstadt Tiflis besuchen, obwohl sie kaum Georgisch spricht.

"Sozialisierung in Österreich"

Wie Tinas Anwalt Wilfried Embacher nun auf Twitter mitteilt, ist die Abschiebung der Familie nun vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft worden. Der Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung standen dabei nicht zur Debatte, hier war der Rechtsweg bereits ausgeschöpft. Im Urteil wird darauf verwiesen, dass Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht hat. Sie habe somit "ihre grundsätzliche Sozialisierung" hier erfahren und nicht in Georgien. Das Gericht geht deshalb von einem "sehr ausgeprägten Bezug" zu Österreich aus. Und: Die Abschiebung ohne erneute Abwägung des Kindeswohls sei laut Gericht „unverhältnismäßig“ gewesen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird "vermutlich Revision einlegen", teilte es nach dem Urteil mit. Die Abschiebung sei zulässig gewesen. Die Mutter hätte sich vier "Abschiebungsversuchen entzogen" und die Familie sei rechtskräftig abgeschoben worden, so der unveränderte Tenor.

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