Arbeiterkammer eingeschaltet
"Brauchen Sie nicht mehr": Kranker Arbeiter fliegt raus
Der Schock saß tief: Im Krankenstand hat ein Leiharbeiter seinen Job verloren. Er ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die Arbeiterkammer.
Der Innviertler war bei einem metallverarbeitenden Unternehmen beschäftigt. In der Spätschicht passierte es: Er hatte einen Arbeitsunfall und musste ins Spital. Die behandelnden Ärzte schrieben ihn vorerst für etwas mehr als zwei Wochen krank.
Per WhatsApp Krankenstand mitgeteilt
Der Verletzte handelte sofort und meldete dem Leasingunternehmen telefonisch den Krankenstand. Dann übermittelte er die Arbeitsunfähigkeitsmeldung per WhatsApp.
Die Firma antwortete auf dem selben Weg. Sie "kann ihn nicht mehr brauchen", lautete die lapidare Reaktion. Der Betrieb meldete den Mann rückwirkend zum Tag des Unfalls – mit einvernehmlicher Auflösung – bei der Gesundheitskasse ab.
Daraufhin intervenierte die AK Ried: Sie bestand auf einem aufrechten Arbeitsverhältnis. Die Argumentation: Der Arbeitnehmer hatte keiner Beendigung zugestimmt.
Der Krankenstand dauerte länger. Das Unternehmen musste daher die Entgeltfortzahlung über den Kündigungstermin hinaus leisten.
Die Folge: Der Betroffene bekam sämtliche offene Ansprüche aus den Vormonaten. Dazu gehörten etwa Überstunden oder Zulagen, die gesetzlichen Beendigungsansprüche und die Entgeltfortzahlung. Die stolze Summe: mehr als 12.300 Euro brutto.
Chef kündigt Lehrling kurz vor Abschluss
Auch ein Mann aus dem Burgenland wandte sich an die Kammer. Der Lehrling erhielt nach seiner Entlassung 7.480 Euro an Kündigungsentschädigung. Der 20-jährige war im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker. Kurz vor dem Abschluss wurde er dann jedoch völlig unerwartet entlassen. Der Vorwurf: Er habe grobe Fehler begangen und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt.
Anfangs sah es noch nicht nach Erfolg aus. Trotz Einsatz der Arbeiterkammer weigerte sich der Vorgesetzte weiterhin, die Entschädigung zu zahlen. Es folgte eine Klage vor Gericht, bei der schließlich ein Vergleich erzielt wurde. Denn: Die Entlassung war ungerechtfertigt. Für den Lehrling ging es gut aus: Der Chef muss dem ehemaligen Mitarbeiter nun insgesamt 7.480 Euro zahlen.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Leiharbeiter verlor seinen Job, nachdem er sich im Krankenstand befand
- Er wandte sich an die Arbeiterkammer, die erfolgreich intervenierte und die Firma dazu zwang, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und ihm offene Ansprüche in Höhe von mehr als 12.300 Euro zu zahlen