Wirtschaft

Blümel sagt an, welche Lockdown-Gelder bezahlt werden

Finanzminister Gernot Blümel kündigte am Freitag bei einer Pressekonferenz aufgrund des Lockdowns neue Corona-Hilfen an.

Heute Redaktion
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Finanzminister Gernot Blümel rechnet insgesamt mit 9 Milliarden Euro Kosten für den Lockdown.
Finanzminister Gernot Blümel rechnet insgesamt mit 9 Milliarden Euro Kosten für den Lockdown.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Von November bis März wird es für Unternehmen wieder Corona-Hilfen geben. Finanzminister Blümel betonte, dass der Ausfallbonus neu auferlegt wird. Mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum selben Monat 2019 sind dafür Voraussetzung.

Härtefallfonds bis Juni 2022 verlängert

Der Verlustersatz wird ebenfalls verlängert. Hier nannte Blümel ebenfalls 40 Prozent Umsatzeinbruch. 70-90 Prozent des Verlustes werden ersetzt. Der Beihilferahmen beträgt maximal zwölf Millionen, nicht mehr wie bisher 10 Millionen. Weiters wird der Härtefallfonds bis Juni 2022 verlängert, auch hier gilt die 40 Prozent-Grenze.

Das Budget wurde am Donnerstag beschlossen, wo auch Corona-Bekämpfungsmaßnahmen inkludiert sind. Blümel sprach von neun Milliarden Euro bis 2025 hierfür. Die Maßnahmen sind im Budget abgedeckt. "Wir haben bisher über 40 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt oder ausgezahlt", so der Finanzminister.

Arbeitsminister Martin Kocher sprach die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz an. "Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation für jene ist, die mit der Situation immer verantwortungsvoll umgegangen sind und sich impfen ließen", so der ÖVP-Minister.

Home Office, um Kontakte zu reduzieren

Es gehe vor allem um Solidarität für Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Die Corona-Kurzarbeit soll unverändert jenen zur Verfügung stehen, die von gesetzlichen Schließungen betroffen sind. Sie soll bis Ende des Jahres gelten und bei Notwendigkeit auch weiterverlängert werden können.

Eine zweite Maßnahme ist die Dienstfreistellung für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, wenn kein Homeoffice möglich ist.  Auch die Freistellung für Schwangere in körpernahen Berufen bleibt weiter bestehen, genauso wie Sonderbetreuungszeit für Betruungspersonen, etwa wenn Kinder erkranken.

Entscheidend ist, dass sich alle an die Maßnahmen halten und der Lockdown so kurz wie möglich dauert, so Kocher. Hier nahm er die Arbeitgeber in die Pflicht, Home Office zu verordnen, wo es möglich ist, um Kontakte zu reduzieren.

Die Sozialpartner hätten ihm zugesichert, sich um Homeoffice-Umsetzung zu kümmern, sprachen sich aber gegen eine Pflicht aus, da diese schwierig umzusetzen sei. Maximal 40 Prozent der Arbeiten könnten zu Hause erledigt werden.

Vor allem der Wintertourismus ist nun von den scharfen Lockdown-Maßnahmen betroffen. Blümel hofft, dass ein Teil der Saison dennoch stattfinden kann: "Deshalb gibt es die Hilfen, um die Verluste abfedern zu können." Bei Strafen und Vergehen können Hilfen zurückgefordert werden, so der Finanzminister.

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    TOBIAS SCHWARZ / AFP / picturedesk.com