Autofahrer-Ärger in Wien

Parkplatz-Abzocke wird nun Fall für ORF-Bürgeranwalt

Kurzes Wenden kostet Autofahrer in der Wiener Donaustadt Hunderte Euro. Ein Parkplatzbetreiber kassiert durch Mahnschreiben, "Heute" berichtete.

Wien Heute
Parkplatz-Abzocke wird nun Fall für ORF-Bürgeranwalt
Dieser Parkplatz in der Walter-Zeman-Gasse (Wien-Donaustadt) sorgt für Ärger bei Autofahrern. Sogar der Bürgeranwalt hat sich dem Thema nun angenommen. 
Denise Auer / Helmut Graf / "Heute"-Montage

Der Vorgang dürfte "Heute"-Lesern bereits bekannt sein. Schon seit längerer Zeit berichten wir über Autofahrer, die kurz auf einer Privatfläche wenden und Wochen später horrende Zahlungsaufforderungen kassieren. Wer direkt bezahlt, bekommt einen "Sonderpreis". Die vermeintlich günstigere Variante kommt dabei immer noch auf etwa 500 Euro. Bezahlt man und glaubt, die Sache sei erledigt, flattern Wochen später noch mehr Zahlungsaufforderungen ein. Der Parkplatz sei angeblich geteilt, auch der andere Besitzer stellt dann Ansprüche auf Entschädigung. Ein teures Wendemanöver für die Betroffenen, wie jetzt auch zwei von ihnen in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" erzählen. 

Wien verurteile zu "besitzerfreundlich"

Zur anschließenden Diskussion ist auch ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer geladen. Der Besitzer der Parkraumfirmen hingegen hat die Einladung abgelehnt, er befinde sich gerade auf Urlaub. In Wien sei die Spruchpraxis "sehr besitzerfreundlich", wie Jurist Hoffer erzählt. Man kümmere sich wenig darum, ob es sich hier um "schikanöse Konstruktionen" handle, fährt er fort. "Die Wahrscheinlichkeit, dass man vor Gericht hier, mit dem Hinweis dass man schon einmal verurteilt wurde, gewinnen wird, ist zumindest derzeit nicht sehr groß", so Hoffer. In anderen Sprengeln sei das schon möglich, fügt er hinzu. 

Schild nicht deutlich zu sehen

Von der MA 64 (Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht) heißt es auf die Anfrage des ORF-Bürgeranwalts hin, dass die gesamte Walter-Zemann-Gasse eigentlich eine öffentliche Straße sei. Das werde aber erst wirksam, wenn für die angrenzenden Grundstücke Bauplätze geschaffen werden. Im konkreten Fall sei diese Widmung baurechtlich noch nicht umgesetzt. 

Die Straße ist zwar als Privatstraße gekennzeichnet, das Schild wird aber von einem Straßenschild der Stadt Wien verdeckt, schildert Hoffer. Dadurch würde die Privatstraße nicht ganz klar, vor allem weil man ein weißes, rundes Schild mit rotem Rand auch für ein "Tempo 30"-Schild halten könnte, so der Jurist. 

Keine Decklung aus dem Ministerium

Falls man so eine Zahlungsaufforderung erhält, rät Hoffer zuerst dazu, sich zeitgerecht juristischen Rat, etwa beim ÖAMTC zu holen. Weiters empfiehlt er, "wenn man schon zahlen muss", es auf eine Klage ankommen zu lassen. Denn die gedrohten 2.500 bis 3.000 Euro Kosten für eine Klage sind für ihn nicht realistisch. Man würde hier im schlimmsten Fall wohl ebenfalls auf die 500 Euro kommen, welche die Firma verlangt. 

Schon vor etwa drei Jahren hat der Bürgeranwalt mit dem zuständigen Sektionsleiter aus dem Justizministerium gesprochen, ob man die Zahlungsaufforderungen nicht zumindest deckeln könnte. "Ja, es wäre denkbar, dass man so etwas limitiert", meinte dieser damals vor allem für jene Fälle einer Besitzstörung, wenn die Tat zugegeben oder ein Unterlassungsvergleich unterzeichnet wird. Bei einer aktuellen Nachfrage im Justizministerium heißt es aber, dass sich bisher kein überzeugender Punkt für ein Eingreifen des Gesetzgebers gezeigt habe. Man betont, dass bei einer Änderung für Besitzstörungsklagen sich die Praktiken auf Unterlassungsklagen verlagern könnten. 

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