"Absolut unzumutbar"
Rene Benko wird nicht vor U-Ausschuss aussagen
Eigentlich hätte Signa-Magnat Rene Benko am Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen sollen. Daraus wird nun nichts.
Womit Beobachter bereits im Vorfeld gerechnet haben, ist nun fix. Rene Benko wird am Donnerstag (04.04.2024) nicht vor dem U-Ausschuss erscheinen, das geht aus einem "Heute" vorliegenden Schreiben von Benkos Anwalt Norbert Wess hervor.
Es sei "vollkommen unmöglich", sich einen Überblick über die erhobenen Vorwürfe gegen Rene Benko zu verschaffen, führt der Verteidiger aus. Es sei dem Signa-Mann "zum jetzigen Zeitpunkt faktisch unmöglich sich gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand auf eine Einvernahme durch den Untersuchungsausschuss inhaltlich vorzubereiten. Mangels Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seitens der (Finanz-)Strafbehörden kann René Benko nicht einmal ansatzweise abschätzen, in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht iSv § 43 Abs 1 VO-UA zusteht".
Verteidiger entschuldigt Fernbleiben
Laienhaft ausgedrückt: Benko kann sich aufgrund der unübersichtlichen Sachlage nicht auf eine Befragung im Untersuchungsausschuss – dies würde unter Wahrheitspflicht geschehen – vorbereiten.
Die Verteidigung sieht auch eine "massive Verletzung von Beschuldigtenrechten im Raum" stehen. Die Situation sein "absolut unzumutbar", so Wess. "Eine Verpflichtung unter Wahrheitspflicht auszusagen, ohne die Vorwürfe zu kennen, wegen denen die österreichische und/oder deutsche Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht prüft bzw. allenfalls bereits diverse Verfahren eingeleitet hat, ist keinesfalls mit Art 6 EMRK vereinbar", führt der Jurist aus.
Eigentlich müsste Benko erscheinen, auch wenn er sämtliche Aussagen verweigern würde. Wess sieht allerdings eine "gänzlich anders gelagerte" Situation. "Aufgrund der (bis dato) noch nicht erfolgten Verständigungen durch die (Finanz-)Strafbehörden, ist es René BENKO schlichtweg unmöglich zu beurteilen, in welchem Umfang er überhaupt aussagen müsste bzw. wo die Grenze zwischen wahrheitsgemäßer (und vollständiger) Aussage und seinem Aussageverweigerungsrecht (derzeit) liegt", entschuldigt Wess das Fernbleiben "aus wichtigem Grund" seines Mandanten.
Sollte der U-Auschuss Benkos Absage nicht akzeptieren, werde man gegen mögliche Beugestrafen berufen.
Kein neuer Termin möglich
Tatsächlich sind Konsequenzen für Benko aus seiner Absage allerdings kaum möglich. Ein neuer Termin zur Befragung Benkos ist laut Abgeordneten nicht möglich, da der Ausschuss bereits im Mai endet. Daraus folgt auch, dass es keine Beugestrafe geben kann – denn Voraussetzung für eine solche wäre, dass die Person vor dem Ausschuss erscheinen kann, was ja im Falle Benko rein zeitlich nicht mehr möglich ist.