OpenAI
Riesige Aufregung um falsche Antworten von ChatGPT
Dass ChatGPT nicht nur stimmige Fakten liefert, ist bekannt. Falschinformationen über Personen können gar gegen europäisches Recht verstoßen.
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat zusammen mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Datenschutz-Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen des Verstoßes gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht.
Die von Datenschutz-Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am Montag unter anderem vor, im Fall einer namentlich nicht genannten "Person des öffentlichen Lebens" falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.
Künstliche Intelligenz: ChatGPT kann jetzt mit dir sprechen und dich hören
Klagen gegen Meta
Schrems hatte zuvor bereits dem Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.
In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen des Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern.
Weitere Vorwürfe gegen OpenAI
Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt, die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.
Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. "Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder 'Innovation' eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen."
Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken gefordert
Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Massnahmen das Start-up zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein Bussgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Auf den Punkt gebracht
- Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat eine Datenschutz-Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen Verstoßes gegen die DSGVO eingereicht
- Es wird OpenAI vorgeworfen, falsche Angaben zu persönlichen Daten gemacht zu haben und nicht angemessen auf Auskunftsersuchen reagiert zu haben
- Noyb fordert nun eine Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI und die Verhängung eines Bußgeldes