Gesetzes-Änderung

Schmuck aus toten Angehörigen soll bald legal werden

Wenn ein Mensch stirbt, warten auf die Hinterbliebenen mühsame Behördenvorgaben, Formalitäten. Diese sollen nun lebensnaher gestaltet werden.

Peter Reidinger
Schmuck aus toten Angehörigen soll bald legal werden
Die Behördengänge und Formalitäten nach dem Tod sollen vereinfacht werden.
Getty Images

Was passiert, wenn ein Mensch stirbt? Fix ist: es warten zahlreiche Behördengänge und Formalitäten, die streng reguliert sind. Und zwar im so genannten "Leichenbestattungsgesetz". Und genau das wird in Oberösterreich schon bald geändert.

Am vergangenen Mittwoch war das Thema im Unterausschuss im Landtag. Und da hat man sich auf einige Neuerungen geeinigt, die Angehörigen das Leben leichter machen sollen:

Totenbeschau: Bisher durfte der Leichnam nicht bewegt werden, bis der zuständige Arzt die Totenbeschau durchgeführt hat. Das hat oft Stunden gedauert, war eine große Belastung für die Hinterbliebenen. Künftig soll es möglich sein, die Leiche an einen anderen Ort zu bringen (z.B. Leichenhalle, Krankenhaus), bis der Arzt Zeit hat. Zudem sollen mehr Ärzte befugt sein, amtlich den Tod festzustellen. 

Wasserbestattung: Soll künftig in Ausnahmen auch in OÖ erlaubt sein, z.B., wenn sich das Gewässer am Gelände des Friedhofs befindet. Bisher mussten die Bestattungsunternehmen nach Niederösterreich ausweichen, dort ist das Versenken von selbstauflösenden Urnen in der Donau nämlich erlaubt.

Aschen-Entnahme: Kleine Mengen dürfen künftig legal behalten werden, um beispielsweise Erinnerungsstücke (Amulette) fertigen zu lassen. Die Änderungen sollen im April den Landtag passieren und dann in Kraft treten. Peter Binder (SPÖ) lobt die Novelle des ÖVP-Gesundheitsressorts, er spricht von einem "gut gelungenen Weg", der die nötige Sensibilität für das Thema zeige.

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    Auf den Punkt gebracht

    • In Oberösterreich stehen gesetzliche Änderungen im Leichenbestattungsgesetz an, die Angehörigen das Leben erleichtern sollen
    • Die Änderungen umfassen die Erlaubnis zur Mitnahme des Leichnams an einen anderen Ort für die Totenbeschau, die Möglichkeit zur Wasserbestattung unter bestimmten Ausnahmen und die freie Entnahme von Asche für Erinnerungsstücke
    • Diese Neuerungen sollen im April vom Landtag verabschiedet und in Kraft gesetzt werden
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