Österreich
Deutsche Urlauberin von Kühen zu Tode getrampelt
Der Prozess gegen einen Tiroler Bauern, dessen Kühe vor mittlerweile fünf Jahren eine deutsche Touristin zu Tode getrampelt hatten, ist (vorerst) zu Ende.
2014 trampelten Kühe in Tirol eine deutsche Bankkauffrau (45) tot. Die Hinterbliebenen klagten daraufhin den Landwirt auf Schadenersatz. Dem Tierhalter wurde allen voran vorgeworfen, dass dieser seine Kühe in keinem eingezäunten Bereich gehalten hatte.
Seit Donnerstagabend ist das schriftlich ergangene Urteil im Zivilprozess bekannt. Laut einem Bericht von ORF Tirol muss der Angeklagte 490.000 Euro zahlen. Die Begründung des erstinstanzlichen Urteils stützte sich vor allem darauf, dass der Bauer das Gebiet, in dem seine Rinder grasten, wie von den Klägern gefordert einzäunen hätte können. "Und so den Unfall hätte verhindern können", wird der Anwalt des Landwirts Ewald Jenewein zitiert.
Nicht zumutbar
Der betroffene Bauer aus dem Pinnistal will Berufung einlegen. Immerhin hätte sich der Unfall auch an anderer Stelle zutragen können. Das Urteil impliziere, dass "sämtliche Wege, die von Fußgängern frequentiert werden, eingezäunt werden müssten." Und das wäre auch aus Sicht eines Sachverständigen nicht zumutbar.
Weitreichende Folgen
Sollte der Landwirt in nächster Instanz scheitern, würde das einen Präzedenzfall darstellen. Das wiederum hätte Folgen für zahlreiche Bauern im Tiroler Land. "Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss", so Jenewein.
Angesehen davon sei zunächst die Frage zu klären, ab wann ein Weg "stärker frequentiert" sei. Auch könnte der Landwirt als Konsequenz beschließen, dass sein Grund nicht mehr überquert werden darf.
Der betroffene Bauer will das Urteil wenn nötig bis zum Höchstgericht bekämpfen.
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