Rauswurf im Krankenstand

"Verstörend" – WKO gibt Tipps, wie man Kranke kündigt

Die WKO hat im Netz beschrieben, wie man seine Arbeitnehmer trotz Spitalaufenthalt rechtskonform kündigt. Nun hagelt es Kritik, die Seite ist offline.

Newsdesk Heute
"Verstörend" – WKO gibt Tipps, wie man Kranke kündigt
Unter anderem erklärt die WKO, wie man dem Arbeitnehmer die Kündigung im Krankenhaus zustellt.
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In Österreich besteht kein Kündigungsverbot im Krankenstand oder Kündigungsschutz bei Krankheit. Es gibt aber gesetzliche Bestimmungen, die in solchen Fällen für den Arbeitgeber zu beachten sind.

Die Wirtschaftskammer liefert hierfür auf ihrer Webseite die nötigen Tipps zur rechtlich-korrekten Kündigung von Kranken. Unter anderem wird erklärt, wie man das Kündigungsschreiben zustellt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Spital ist. "Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert bzw. in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird", heißt es etwa.

"Äußerst verstörend und grenzwertig"

Nun hagelt es Kritik – vor allem die Österreichische Krebshilfe äußert ihren Unmut über die sogenannte "Anleitung" der WKO. Man werbe demnach offen dafür, wie im Krankenstand möglichst einfach und ohne persönliche Berührungspunkte im Spital gekündigt werden kann.

Das empfinde man "gelinde gesagt, als äußerst verstörend und grenzwertig", so Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda. Man bedanke sich ausdrücklich bei jenen, die ihre Mitarbeiter, die an Krebs erkrankt sind, "nicht fallen lassen".

Seite offline

Seitens der WKO heißt es, dass man keineswegs die Kündigung von Kranken empfehle. Die entsprechende Seite mit der "Anleitung" ist Sonntagmittag nicht mehr erreichbar. Auf der Seite der Wirtschaftskammer Vorarlberg findet sich allerdings noch eine FAQ-Seite, die jene nötigen Schritte bei einer solchen Kündigung erklärt.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Befragung der Arbeiterkammer, wurde jeder Zwölfte schon mal im Krankenstand gekündigt. "Wir erkennen voll Sorge, dass immer mehr Patient:innen aus Angst vor Kündigungen trotz kräfteraubender Krebstherapien weiter arbeiten gehen", sagt Geschäftsführerin der Krebshilfe, Doris Kiefhaber.

Weiters kritisiere man, dass Krebskranke in Österreich nur einen Antrag auf "begünstigten Behindertenstatus" stellen können. Dies schützt jedoch nur bedingt vor einer Auflösung des Dienstverhältnisses.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hat eine "Anleitung" zur rechtskonformen Kündigung von Mitarbeitern im Krankenstand veröffentlicht, was auf heftige Kritik stößt
    • Die Kritik kommt vor allem von der Österreichischen Krebshilfe, die die Anleitung als "verstörend und grenzwertig" bezeichnet
    • Die WKO betont jedoch, dass sie die Kündigung von Kranken keineswegs empfiehlt
    red
    Akt.