Wirtschaft
Waldbrände, Hitze – wann du Urlaub stornieren kannst
Waldbrände oder Gesundheitsgefahr durch extreme Hitze können Gründe für einen kostenlosen Rücktritt von einer Pauschalreise darstellen.
Auf Rhodos läuft die derzeit größte Evakuierungsaktion in der Geschichte Griechenlands. Wegen den schweren Waldbränden auf der Ferieninsel sind laut griechischer Regierung schon 19.000 Menschen aus Dörfern und Hotels in Sicherheit gebracht worden, "Heute" berichtete.
Die Bilanz zählt bisher 12 evakuierte Dörfer sowie sämtliche Hotels in der betroffenen Region, etwa die Gegend um den Ferienort Lindos. Erste Reiseveranstalter bringen keine Urlauber mehr auf die Ferieninsel Rhodos.
Reisen nach Rhodos bis 26. Juli ausgesetzt
"Die Situation im Südosten von Rhodos ist aufgrund der Waldbrände weiterhin unbeständig und herausfordernd. Die aktuelle Evakuierung wird Folgen für die gesamte Insel haben", schreibt der Reiseveranstalter TUI auf seiner Website. Alle Reisen nach Rhodos werden vorerst bis 26. Juli ausgesetzt.
Doch was bedeutet das für Urlauber, die eine Reise gebucht haben? Waldbrände oder Gesundheitsgefahr durch extreme Hitze können Gründe für einen kostenlosen Rücktritt von einer Pauschalreise darstellen. Ausschlaggebend seien eine zeitliche und örtliche Nähe zum Geschehen, sagt Juristin Verena Pronebner (ÖAMTC) im Ö3-Radio.
Reiseveranstalter muss Heimtransport organisieren
Tritt die Gefahr erst am Urlaubsort ein und muss deswegen die Reise vorzeitig abgebrochen werden, sei der Reiseveranstalter dazu verpflichtet den Heimtransport zu organisieren und auch zu bezahlen.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) informiert zudem in einer Aussendung darüber, welche Rechte betroffene Urlauber haben. Auch hier wird betont, dass den Veranstalter einer Pauschalreise (Flug und Hotel aus einer Hand) eine Beistandspflicht trifft - etwa Hilfe bei Evakuierung, Ersatzquartier beschaffen oder - wenn der Rückflug versäumt wird - einen Ersatzflug organisieren.
Ist der Rückflug zum vereinbarten Termin nicht möglich, muss der Veranstalter ein Quartier stellen, aber nur maximal 3 Nächte ohne ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.
Kein Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck
Da den Reiseveranstalter an den Waldbränden kein Verschulden trifft, hat man auch keinen Anspruch auf Schadenersatz etwa für verlorenes Gepäck oder für entgangene Urlaubsfreude. Allerdings kommt es für Ansprüche aus der Gewährleistung darauf nicht an. Betroffene Urlauber können also nach der Rückkehr durchaus Ansprüche auf Preisminderung geltend machen.
Wer unmittelbar vor Reiseantritt steht und in das betroffene Gebiet gebucht hat, kann wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage auch den kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag erklären oder aber ein Umbuchungsangebot des Veranstalters annehmen.
Wer seine Urlaubsreise selbst organisiert hat und getrennte Buchungen für Hotel und Flug vorgenommen hat, kann sich aber nicht auf das Pauschalreisegesetz berufen und muss sich daher auch selbst helfen.