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12.04.2012
Wegen Betrugs
Vettels "Mentaltrainerin" muss Entschädigung zahlen
Vettel wurde nie von der Frau betreut (© APA)
Die Staatsanwaltschaft warf der 32-jährigen Fachhochschul-Absolventin vor, im Jahr 2011 unter "Vorspiegelung falscher Referenzen" Aufträge lukriert zu haben. "Sie gab vor, die Mentaltrainerin von Sebastian Vettel, Lindsey Vonn und der spanischen Fußball-Nationalmannschaft zu sein", schilderte Staatsanwalt Andreas Lenz. Dadurch habe sie ein höheres Ansehen in der Öffentlichkeit erzielt. Der Ankläger räumte zwar ein, dass sie bei ihren Aufträgen Leistungen erbracht habe, aber es sei "falsch, zu Ö3 zum 'Frühstück bei mir' zu gehen und dort so etwas zu behaupten."
Neben dem Auftrag für die SFG, die das Honorar nach dem Auffliegen des Schwindels nicht bezahlt hat, war die Frau laut Vorhalt auch noch bei einer Salzburger Familie als Business-Coach tätig. Diese Familie schloss sich dem Prozess als Privatbeteiligte an und forderte eine Rückzahlung, da sie nur wegen der falschen Referenzen ein hohes Honorar gezahlt hätte.
Der Verteidiger der Oberösterreicherin versuchte zu Beginn noch einen Freispruch zu erwirken: Das Honorar sei nicht überhöht gewesen und seine Mandantin habe damals die Vettel-Gerüchte lediglich "nicht dementiert". Beim Ö3-Interview sei sie Fragen dazu ausgewichen. Doch der Richter zitierte aus einem ihrer Prospekte: "Sie gilt als die beste Mentaltrainerin der Welt" und arbeite für Vettel, Vonn und die spanischen Fußballweltmeister von 2010. "Das klingt nach Hochstapelei, wenn nichts davon stimmt", konstatierte Nauta.
"Wenn Sie in sich gehen, werden Sie wohl merken, ein bisserl einen Blödsinn haben Sie da schon gemacht", versuchte der Richter Einsicht zu erwirken. Die Angeklagte antwortete: "Ich stehe dazu, ich habe die Gerüchte nicht gestoppt, aber dass meine Leistungen wertlos waren, stimmt nicht." Sie habe sehr wohl mit Leuten von Red Bull Kontakt gehabt und ihnen Tipps gegeben, die dann an Vettel "im gleichen Wortlaut" weitergegeben worden seien.
Schließlich stimmte die Beschuldigte, die trotz negativer Schlagzeilen ihre Einkünfte mit 3.500 Euro netto im Monat bezifferte, einer Diversion zu. Sie muss 3.000 Euro, etwa die Hälfte ihres ursprünglichen Honorars, an die geschädigte Familie aus Salzburg zurückzahlen, die Anwaltskosten tragen sowie 4.000 Euro an das Gericht zahlen. Damit bleibt ihr eine Vorstrafe erspart. Am 24. April steht die Frau in Wels vor Gericht, weil sie laut WK OÖ die für Einzelcoachings notwendige Gewerbeberechtigung nicht hat.
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