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31.07.2012

Heinz Jungwirth

Ex-Generalsekretär des ÖOC muss 5 Jahre in Haft

Der ehemalige …ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth

Der ehemalige …ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth (© HERBERT NEUBAUER (APA))

Mit einem Paukenschlag ist der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, zu Ende gegangen.

Der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes wurde am Dienstag im Wiener Straflandesgericht im Sinne der Anklage schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die mitangeklagte Manuela K., eine ehemalige Mitarbeiterin Jungwirths, wurde freigesprochen. Der Schöffensenat ging bei Jungwirth von einem angerichteten Schaden von 3,3 Mio. Euro aus.

Dieses Geld fehle dem ÖOC, "und wenn man sich den Lebenswandel von Doktor Jungwirth ansieht, kann man sich vorstellen, wo die Beträge gelandet sind", so Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung. Olschak bescheinigte Jungwirth eine "besonders freche" bzw. "infame" Vorgangsweise, zumal dieser von ÖOC-Konten sogar seine privaten Lieferanten bezahlt habe.

ÖOC 1,5 Millionen Euro zugesprochen
Das ÖOC, das sich als Privatbeteiligte dem Verfahren mit 1,5 Mio. Euro angeschlossen hatte, bekam diese Summe in voller Höhe zugesprochen. Sämtliche Entscheidungen des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Jungwirth, der zu diesem Zeitpunkt einen sichtlich konsternierten, fast geknickten Eindruck hinterließ, erbat Bedenkzeit, ehe er mit seinem Verteidiger Herbert Eichenseder überstürzt das Weite suchte.

Lesen Sie weiter: Die Chronologie der Affäre

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2 Kommentare von unseren Lesern

0

schnellboot (134)
04.08.2012 12:33

Bravo
Ich würde es diesem selbstgefälligen Bonzen wünschen wenn er die 5 Jahre absitzen muss. Ausserdem sollte man ihn Pfänden um die über 3 Millionen, die er gestohlen hat wieder zurück zu bekommen....

0

skyrider (555)
31.07.2012 14:28

Ob es aber tatsächlich, . . .
zu einer "Sitzung" kommen wird, entscheidet dann der bessere Verteidiger oder das bessere Berufungs-Gericht! Erfahrungsgemäß ist es nie das Berufungs-Gericht . . . zumeist ein cleveres ärztliches Gutachten über allgemeine Haft-Untauglichkeit, oder der zu erwartenden Klaustrophobie, oder Angstzuständen wegen der physisch-psychischen Belastung der Haft, und, und, und . . .
Da gibts ja Gutachter, die Haft-Ausschließungsgründe in 50.000er/100.000er Abstufung, einbringen können! Na - mal sehen! Man wird sicher wieder medizinisch dazulernen können!


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