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25.08.2012
Streit um Zuständigkeit
Causa Armstrong: Fall fürs Sportgericht?
Lance Armstrong bleibt weiter Gesprächthema Nummer eins im Radsport. (© dapd)
Denn der Radsport-Weltverband (UCI), dem die Gerichtsbarkeit entzogen wurde, könnte zur Prüfung des Urteils das Oberste Sportgericht (CAS) in Lausanne anrufen.
"Ich schlage ein neues Kapitel auf", erklärte Armstrong in seiner Stellungnahme. Für das Wochenende war aber "business as usual" angesagt. Via Twitter teilte der 40-Jährige mit, er werde am Samstag in Aspen einen 50-km-Mountainbike-Marathon mit 3.000 Höhenmetern bestreiten. Für Sonntag hatte er schon früher einen Marathonlauf eingeplant.
Armstrong bleibt auch nach seinem "Sturz" eine der am meisten polarisierenden Figuren des Sports. Für Millionen von Krebspatienten und Fans ist er ein Held, nach seinem Rückzug übertrafen die Spendengelder für seine Krebs-Stiftung Livestrong mit 78.000 Dollar (62.400 Euro) die Einnahmen eines normalen Tages um das 25-fache. Im Vorjahr hat die Stiftung 51 Millionen Dollar lukriert.
"Die USADA hat nicht die Kompetenz"
Für viele andere ist der Texaner einfach nur ein Dopingbetrüger. Bill Stapleton, der 17 Jahre lang Manager von Armstrong war, wies letztere Behauptungen, wie sie auch vom Chef der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), John Fahey, geäußert worden waren, strikt zurück. "Wir haben klargemacht, dass die USADA nicht die Kompetenz besitzt, das zu entscheiden", betonte Stapleton. "Wir werden sehen, was die Veranstalter der Tour und der Rad-Weltverband UCI dazu sagen."
Der Tour-Organisator ASO verwies in einer Stellungnahme darauf, dass man zunächst die Entscheidungen der UCI und der US-Anti-Doping-Agentur abwarten wolle. Die USADA ist hingegen überzeugt, über genügend Beweise zu verfügen, dass Armstrong seine Siege nicht mit fairen Mitteln erkämpft hat.
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