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25.10.2012
Anträge abgelehnt
Juan Carlos muss nicht zum Vaterschaftstest
Spaniens König Juan Carlos (Mitte) kann nicht zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden - dem Monarchen ist das sicher durchaus recht (© Juan Medina / Reuters)
Nach den Gerichtsentscheiden, von denen der Nachrichtenagentur "AFP" am Mittwoch Kopien vorlagen, begründeten die Justizbehörden dies mit der "Unverletzlichkeit" des Monarchen, die als Prinzip in der spanischen Verfassung festgeschrieben sei. Die Entscheidungen datieren vom 9. Oktober.
Der Katalane Alberto Sola Jimenez und die Belgierin Ingrid Jeanne Satiau sind davon überzeugt, uneheliche Kinder von Juan Carlos zu sein. Sie ließen ihr Anliegen gemeinsam von der Anwältin Begona Antonio Gonzalez vertreten. Sola ist schon seit Jahren überzeugt, von dem König abzustammen. Er wurde von einer Bankierstochter aus Barcelona geboren und zur Adoption freigegeben. Satiau erfuhr laut Zeitungsberichten von ihrer Abstammung, als ihre Mutter eines Tages zu Fernsehbildern des Königs sagte: "Dieser Mann ist dein Vater." DNA-Tests ergaben, dass Sola und Satiau mit einer Wahrscheinlichkeit von 91 Prozent Geschwister sind.
In einem der Gerichtsentscheide heißt es, die Bestimmungen der Verfassung garantierten dem König einen besonderen Schutz. Er könne nicht strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
APA
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