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12.03.2012
Sorge um Anastasia Sokol
Alle wollen Lugners "Katzi" heilen
"Katzi" Anastasia Sokol (© Andreas Tischler)
Wie berichtet hat Katzis Mutter, vertreten durch den Notar Walter Schütz, Donnerstagnachmittag den Antrag auf Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens unterschrieben und beim Bezirksgericht Döbling eingereicht – für Maßnahmen im Bereich Heilbehandlungen. Darin wird Katzis Gewicht übrigens nur mehr mit erschreckenden 32 Kilo angeführt!
"Ich habe ganz viele Mails von Ärzten und Psychologen bekommen, die "Katzi" unbedingt helfen wollen und jetzt verschiedenste Therapien vorschlagen, sagt Richard Lugner im Gespräch mit "Heute".
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3 Kommentare von unseren Lesern
Lisa4444 (2)
12.03.2012 21:19
Fortsetzung..
je nachdem, ob man sich compliant ("kooperativ,..) oder non-compliant (wider der Behandlung) verhält. Ich will da jetzt nicht "obergscheit daherredn", aber ich finde die "Fakten", die hier als solche angeführt sind, höchst fragwürdig und zweifelhaft. Bei mir stand eine Entmündigung auch im Gespräch, jedoch befand ich mich in einem derart krassen geistigen Zustand, dass ich weder mehr meinen eigenen Namen wusste, selbst engste Freunde und Familie nicht mehr erkannte, mich örtlich nicht mehr orientieren konnte, keinen "geraden" Satz mehr zustandebrachte und demnach unfähig war, Entscheidungen zu treffen (auch, was Finanzielles, Berufliches, Versicherungstechnisches, meine Wohnsituation, etc. betraf). .
Lisa4444 (2)
12.03.2012 21:09
Bitte um bessere Recherche....
Ich war selbst gewichtsmäßig "noch weiter unten" als Anastasia (ist aber ansich eh irrelevant, nur weil die Medien so gern an Kilozahlen klammern), wurde mehrmals zwangseingewiesen und hab mich da wirklich genau erkundigt: eine Einweisung nach dem Unterbringungsgesetz (§ 8 UbG) erfordert KEINE Entmündigung! Jeder Arzt kann eine Unterbringung ("Zwangseinweisung") veranlassen, der Amtsarzt entscheidet, und wenn jemand nicht freiwillig geht, steht dann auch umgehend die Polizei vor der Tür, sofern eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegt. Über die Aufenthaltsdauer in der (geschlossenen) Psychiatrie bestimmt dein ein dem/der Patient/in zur Verfügung gestellter Patientenanwalt/anwältin, der/die regelmäßig ein Gutachten über den/die Patienten/ der Patientin erstellt, dem jeweils ein Gespräch mit der/dem Patienten/der Patientin vorausgeht. Als PatientIn kann man die Aufenthaltsdauern insofern beeinflussen,
christian196... (384)
12.03.2012 10:47
Helfen wollen
solange das katzi der meinung ist sie sieht gut aus ist alles helfen wollen vergebens. erst wenn sie einsieht schwer krank zu sein kann man ihr helfen. hoffentlich meint sie die worte sie will schnellstmöglich gesund werden ernst, denn sonst hilft auch eine zwangstherapie nicht.
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