4 /5 Die Begründung für die Strafverfügung: Der 84-jährige Radfahrer habe ein Einfahrtverbotszeichen nicht beachtet, "die öffentliche Ordnung gestört, sich wiederholt in von den einschreitenden uniformierten Polizeibeamten durchgeführte Amtshandlungen eingemischt, indem Sie während mehrerer Anhaltungen unqualifizierte Kommentare abgaben".
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