Ab 10. Februar – EU gibt grünes Licht für Mehlwurmpulver
Heute.at
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Ab 10. Februar ist Mehlwurmpulver in Lebensmitteln erlaubt – die EU hat es als "neuartiges Lebensmittel" zugelassen.
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PantherMedia / Bernd Bölsdorf
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Mehlwurmpulver darf in Brot, Gebäck, Teigwaren, Käse und Kompotten verarbeitet werden.
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IMAGO/imagebroker
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Laut EU-Verordnung 2025/89 muss Mehlwurmpulver als "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor" deklariert werden.
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IMAGO/ITAR-TASS/ Sipa USA
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